KORSO
Berichte
Immer mehr Kirchenaustritte
KORSO fordert Konsequenzen in der Kirchenfinanzierung und hinsichtlich der Privilegien von Weltanschauungsgemeinschaften
Den Kirchen laufen die Mitglieder davon. Obwohl die deutsche Gesamtbevölkerung 2018 nur um 280.000 Personen angestiegen ist, verlor die katholische Kirche gegenüber dem Vorjahr rund 300.000 Mitglieder, die evangelische Kirche sogar 400.000. Die Gruppe der konfessionsfreien Menschen wiederum ist um mehr als 800.000 Personen gewachsen. [1] Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Eine Prognose des „Forschungszentrums Generationenverträge“ an der Universität Freiburg geht davon aus, dass die Kirchen bis zum Jahr 2060 die Hälfte ihrer Mitglieder verlieren werden [2] und damit einen Anteil von unter 30 % an der Gesamtbevölkerung einnehmen.

Es ist kein Geheimnis, dass die Anzahl der Konfessionsfreien in Deutschland noch einmal deutlich höher wäre, wäre nicht das Gros der Christinnen und Christen bereits im Kleinkindalter durch die „Kindstaufe“ ohne eigene Einwilligung zum Kirchenmitglied geworden. Es ist bezeichnend, dass Bürgerinnen und Bürger im Erwachsenenalter zunehmend aktiv von ihrem Recht Gebrauch machen, ihr Leben frei von konfessionellen Bindungen zu gestalten.
Offensichtlich ist es an der Zeit, konstruktive Lösungen für ein faires Zusammenleben verschiedener Weltanschauungen im gesellschaftlichen Diskurs zu entwickeln und diese dann in Politik und Gesetzgebung zu verankern. Die Trennung von Staat und Kirche wurde bereits vor 100 Jahren in der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben und vor 70 Jahren im Grundgesetz verankert. Dass dieser Auftrag bis heute nicht vollständig eingelöst ist, wurde bisher kaum thematisiert, da die Mehrheitsgesellschaft lange Zeit kirchlich gebunden war. Dass sich dies nun rasant ändert, machen die oben genannten Zahlen deutlich. Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) bietet sich in diesen Fragen als natürlicher Ansprechpartner für Politik und Medien an. Folgende Forderungen aus säkularer Perspektive möchte der KORSO in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und stark machen:
Der Abbau einseitiger Privilegien, von denen bisher nur die etablierten Kirchen profitiert haben, ist endlich einzuleiten. Das bedeutet konkret:
- Die historischen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen müssen ein Ende finden, der diesbezügliche Verfassungsauftrag wartet seit 100 Jahren auf seine Umsetzung. Dafür ist es nun höchste Zeit. (Siehe [3].)
- Der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) muss überprüft und dahingehend modernisiert werden, dass er der in der Bundesrepublik entstandenen religiösen und weltanschaulichen Pluralität Rechnung trägt und allen relevanten Gruppen vergleichbare Kooperationsmöglichkeiten mit dem Staat ermöglicht.
- Die Mitgliedsbeiträge sollten künftig von allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, also auch von den Kirchen, selbst eingezogen werden, statt für diese Aufgabe staatliche Einrichtungen hinzuzuziehen und damit den Eindruck zu erwecken, es handele sich um eine staatliche „Steuer“ („Kirchensteuer“).Die Überrepräsentanz kirchlicher Vertreterinnen und Vertreter in Ethik- und Rundfunkräten muss abgebaut und zumindest den Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung angepasst werden. Die frei gewordenen Plätze sind durch Repräsentantinnen und Repräsentanten anderer relevanter gesellschaftlicher Gruppierungen sowie vor allem durch ausgewiesene Expertinnen und Experten zu besetzen.
- Die den körperschaftlich organisierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährten Sonderrechte sind zu überprüfen und ggf. zu reformieren, wie beispielsweise im Arbeitsrecht.
- Gesetze, die einseitig im Geiste eines religiösen Bekenntnisses formuliert worden sind, sind zu ändern. Dazu gehört beispielsweise die Bevormundung schwangerer Frauen oder die Einschränkungen der Selbstbestimmung am Lebensende.
Die genannten Maßnahmen bringen weitreichende, notwendige Veränderungen in vielen Bereichen der Gesellschaft mit sich. Der KORSO e.V. unterstützt diesen Dialog im Namen der säkularen Organisationen Deutschlands gerne nach Kräften.
Kontakt:
Dr. Rainer Rosenzweig (Vorsitzender KORSO): r.rosenzweig@korso-deutschland.de,
Dr. Alexander Bischkopf (stellv. Vorsitzender KORSO): a.bischkopf@korso-deutschland.de
Geschäftsstelle KORSO: Sabine Schermele, Wallstr. 65, 10179 Berlin, info@korso-deutschland.de.
Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden. Die Richter erklärten den umstrittenen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) für verfassungswidrig und damit für nichtig. Das bereits bei seiner Einführung im Jahr 2015 umstrittene Gesetz bestraft die sogenannte „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft. Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) begrüßt das Urteil als wegweisende Entscheidung zugunsten der Selbstbestimmung am Lebensende:„Das ist eine gute Nachricht für Menschen am Ende ihres Lebens, also früher oder später für uns alle. Die durch das nun gekippte Gesetz entstandene absurde Situation, dass gerade am Lebensende professionelle Unterstützung wegen Strafandrohung versagt bleiben musste, ist nun beendet. Dies gibt Menschen ein Stück Würde zurück, wenn sie bewusst und ohne äußeren Druck über die Entscheidung nachdenken, ihr Leben zu beenden und dafür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen“, so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen, stellte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung klar.
Auch angesichts der Tatsache, dass sich 80 Prozent der Deutschen mehr Selbstbestimmung am Lebensende wünschen, war die Anpassung der Rechtsvorschriften überfällig. Das Urteil eröffnet den Weg für Beratungs- und Hilfsangebote. Der KORSO begrüßt alle Initiativen aus dem säkularen Spektrum, die Menschen dabei helfen, ihr Lebensende würdevoll und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten – und zwar mit professioneller Unterstützung nach höchstem medizinisch-wissenschaftlichen Standard.
Hintergrundinformationen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Wertebildende Schulfächer –
Referat anlässlich der Klausurtagung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen am 17.11.2018
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. ist Mitglied im Koordinierungsrat säkularer Organisationen, KORSO e.V. Im Rahmen eines Impulsreferates stellte Dr. Volker Mueller im Namen des Dachverbandes freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. die seit langem vertretenen und von ihm für die Klausurtagung des KORSO e.V. am 17.11.2018 zusammengefassten Thesen zum Erfordernis und zur Einrichtung wertebildender Schulfächer vor.
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften sieht weiterhin Handlungsbedarf in den meisten Bundesländern, einen integrativen, fächerübergreifenden Werteunterricht einzuführen.
1. Wertebildende Unterrichtsfächer in staatlichen Schulen wirken werteorientierend und aufklärend. Sie können freiheitliches und demokratisches Miteinander fördern und vermitteln Allgemeinwissen zu Menschenwürde und Menschenrechten. Im Vordergrund der ethischen Bildungsbemühungen steht die Förderung und Entwicklung einer selbstbestimmten und mündigen Persönlichkeit. Dabei sind Grundlagen für eine werteorientierte Lebensgestaltung sowie Wissen über philosophische Traditionen und Grundsätze ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.
2. Die anzustrebende Entkonfessionalisierung der staatlichen Schule wirkt für die weltanschauliche Neutralität des Staates in Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Keine einzelne Religion oder Weltanschauung soll in der Schule die Wertbindung determinieren oder eine alleinige Wahrheit bestimmen. ...weiterlesen...
KORSO trifft religionspolitische Sprecher im Bundestag
Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen e.V., KORSO, hat satzungsgemäß die Interessen der Konfessionsfreien zu koordinieren und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Deren Interessen und Bedürfnisse sollen in Staat und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, in Bildung, Kultur und Wissenschaft in aufklärerischer Absicht eingebracht werden.
Dieses Satzungsziel vor Augen machte sich der geschäftsführende Vorstand des KORSO nach Berlin auf, um die religionspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen zu treffen. Der Bericht zu den Gesprächen legt nahe, dass manche unserer Anliegen bis in den Bundestag vorgedrungen sind ...weiterlesen...
Swaantje Schlittgen
DFW-Präsidentin