Statements - DFW-Dachverband_Freier_Weltanschauungsgemeinschaften

Dachverband Freier
Weltanschauungsgemeinschaften
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Rücksicht ist die neue Freiheit
„Denken Sie an andere!“ Mit diesem Satz wirbt die Bundesregierung für die Einhaltung der Hygieneregeln.
Aber denken wir  nicht immer und sowieso an andere? Offensichtlich nicht, denn sonst bräuchte es derartige Ermahnungen nicht.
Für viele ist Rücksichtnahme und das Bedenken der Folgen des eigenen Tuns für andere eine Einschränkung ihrer Vorstellung von Freiheit.
Freiheit übersetzen viele als: ich kann machen was ich will. Eine solche Definition widerlegen die philosophischen Ethiken und die Religionen.  Dort wird durchgängig Rücksicht gefordert, ob bei Kant, der die eigenen Rechte begrenzt durch die Rechte der anderen, oder bei den Utilitaristen, die verlangen,  die Folgen des eigenen Tuns für das Wohl aller zu berücksichtigen.
Und viele vergessen auch, dass neben dem Recht auf Freiheit auch andere Rechte stehen und diese gleich zu gewichten sind, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ethisches Handeln bedeutet immer auch eine Abwägung zwischen Rechten und zwischen Pflichten, die sich aus diesen Rechten ergeben.
Wenn man nachfragt, was dieses „machen können, was man will“ genau bedeutet, kommen vielfach solche Aussagen wie: die Musik hören, die man liebt, aufstehen, wann man will und nicht, wenn die Arbeit ruft, von einem Augenblick zum nächsten mal schnell einkaufen gehen zu können, feiern zu können wie man will usw. Andere Freiheiten werden oft nicht genannt: Berufswahl etwa, Partnerwahl, denn wir gehen in unserer  Kultur davon aus, dass uns da  eh niemand reinredet. Es sind meist die kleinen Handlungen im Alltag, an denen Menschen messen, was Freiheit für sie ist.   Solche Themen wie Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit spielen meist keine Rolle außer es geht um spontane Treffen mit Freunden. Freiheit heißt bei vielen, dass man die eigenen Launen und Wünsche spontan ausleben kann ohne sich groß Gedanken zu machen über Folgen.
Demonstrieren gegen politische Missstände oder sich kritisch äußern zu können zu Entscheidungen und Vorschriften ist vielen eher unwichtig. Man lasse sich von den Demonstrationen gegen die Hygienevorschriften zu Anfang der Pandemie oder auch jetzt nicht täuschen, auch da geht es weniger um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als um die Einschränkungen jener Freiheit, die Menschen glauben für sich beanspruchen zu können.
Auch die Meinungsfreiheit war und ist nie eingeschränkt gewesen, was an der Vielzahl der verbreiteten abstrusen Ideen sichtbar war und ist.
Nun ist uns Freiheit ein besonderes Anliegen und viele von uns machten und machen sich Gedanken darüber.
Schon früh findet sich bei freireligiösen und freigeistigen Vordenkern und –denkerinnen ein Verständnis von Freiheit als persönliche Entfaltung. Bei diesem Verständnis ging es um grundlegende Rechte: Ablehnung von Zensur und Meinungsfreiheit auch bei Kritik an herrschenden Religionen und Regierungen, Ablehnung von Zwang in der Berufswahl, Gleichberechtigung von Frauen, ihr Wahlrecht, ihre Selbstbestimmung etwa über ihr eigenes Vermögen oder ihren eigenen Verdienst. Freiheit bedeutete auch, sich einer Ehe entziehen zu können, in der der Ehemann prügelte, was noch lange als sein Recht deklariert wurde.
Was aber bei keinem anklang, war die Vorstellung einer absoluten Freiheit im Sinne: ich kann machen, was ich will.
Dass Menschen für andere und für eine Gemeinschaft etwas tun wollen und sollen, gehörte und gehört zur Vorstellung von Freiheit dazu. Freiheit ist nicht gerichtet gegen andere, die man mit den Ellenbogen wegschubsen muss, um sich durchzusetzen, Freiheit ist dort, wo ich gemeinsam mit anderen Positives für alle gestalten kann. Und Freiheit ist nicht das Ausleben spontaner Wünsche, sondern bewusstes Handeln, das nicht nur der eigenen Person etwas bringt, sondern mehreren.
Das schließt Wettbewerb nicht aus. Ich stelle mir das oft so vor, dass wir wie Sportlerteams antreten, sowohl miteinander etwas vollbringen als auch uns gegen andere versuchen durchzusetzen.
Aber eins ist klar: Einzelkämpfer sind wir Menschen eher nicht. Wir lernen voneinander, miteinander und durchaus auch indem wir uns gegen andere durchsetzen.
Diese, ich muss hier sagen Ideologie des Menschen als ganz selbstbestimmt und nur für sich kämpfend ist in westlichen Gesellschaften sehr verbreitet, fördert sie doch die hiesige Wirtschaft. Sie übersieht aber grundlegendes, das unseren Vordenker*innen noch selbstverständlich war:  ich lebe in einem Lebensgeflecht, zu dem andere Menschen gehören  genauso wie die Natur. Und in diesem Netz profitiere ich von früheren Gedanken, Erfindungen und Entdeckungen, von der Liebe und Fürsorge derer, die mich durch Kindheit und Jugend begleiteten.
Wenn man Denker*innen, die dieses Einzelkämpfersein des Menschen als das einzige Erfolgsmodell propagieren, liest, stellen sich sofort Fragen ein: Sind diese Menschen als Erwachsene auf die Welt gekommen? Brauchen sie keine Partner und Freunde? Lebt es sich angenehm im ständigen Misstrauen gegen andere, dass die einem was wegnehmen wollen?  Haben sie alles, was sie zum Leben brauchen, selbst entwickelt und erfunden? Und was machen sie, wenn sie krank werden und Hilfe brauchen?
Die Ideologie einer Freiheit, die nur das eigene Ich sieht, das sich von anderen keine Vorschriften machen lassen will und nicht von anderen abhängig sein will, tut so, als sei der Mensch ein völlig geschichtsloses Wesen und komme sozusagen schon fix und fertig, wie ein Nestflüchter, auf die Welt. Andere Menschen sind nur interessant, um das eigene Bild von sich zu bestätigen, sie sind Mittel zum Zweck, aber keine Mitmenschen.
Eine solche Vorstellung kennt keine Rücksichtnahme als Teil der eigenen Freiheit. Sie bezeichnet sie sogar als Schwäche.  Eine solche Ideologie ist leider sehr wirkmächtig, sie stützt sich auf das Bedürfnis des eigenen Überleben Wollens.  Doch ein Mensch, der andere Menschen nur als Feinde und Konkurrenten betrachten kann, scheitert.
Ruhiges Nachdenken führt schnell zur Erkenntnis, dass die eigene Freiheit an die aller anderen gebunden ist. Ein Durchsetzen Wollen nur der eigenen Wünsche kann schnell dazu führen, dass die Grenzen von Freiheit für alle einschließlich einem selbst enger gesetzt werden müssen als allen lieb sein kann.
Für sich mehr Freiheit in Anspruch zu nehmen als sie anderen zuzugestehen, ist unlogisch.
Und: neben dem Anspruch auf die eigene Freiheit steht auch die Pflicht, durch deren Ausübung andere nicht zu schädigen, die Pflicht eben zum Rücksichtnehmen.
Rücksicht zu nehmen ist nur dann mühsam, wenn Rücksicht als Einengung verstanden wird, dabei ermöglicht sie erst, dass Freiheit gelebt werden kann.
Und: Das Bedürfnis, mit Menschen zu leben, sich zu kümmern gehört zu unserer Natur genauso wie der reine Überlebenswille und kann sogar stärker werden als dieser.
Es zu fördern wäre wichtiger als einen reinen Individualismus zu betonen.
Diese Forderung, endlich seine Freiheit ausleben zu dürfen, indem man in geschlossenen Räumen keine Maske mehr aufziehen will, und überall keine Abstände einhalten will, kann man mit der früheren Forderung von Rauchern vergleichen, überall ohne Rücksicht auf die Gesundheit der anderen rauchen zu können. Inzwischen sind alle froh, dass diese Freiheit eingeschränkt wurde. Sollte man nicht auch froh sein, dass Rücksichtnahme in Form von Maskentragen und Abstandhalten uns allen mehr Freiheit gibt, uns zu treffen, auch miteinander zu feiern oder sogar wieder an Kultur teilnehmen zu können?
Renate Bauer

Gedanken zum Bericht des Wehrbeauftragten vor dem Bundestag
Ich wunderte mich, denn in einem Nebensatz wurde mitgeteilt, dass nun auch die Jüdische Gemeinde einen Militär-Bischof stellt. Was ja im Grunde gut ist. Nur stellt sich die Frage, wie groß ist der Anteil jüdischer Soldaten in der Truppe und spiegelt das die Realität wider? Da kommen mir doch einige Zweifel. Rückblickend muss man sich fragen, warum wurde vor Jahren dem DFW der Stuhl vor die Tür gestellt, der doch einen wesentlich größeren Bevölkerungsanteil repräsentiert (ca. ein Drittel der Bevölkerung sind mittlerweile konfessionsfrei).
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung sollte man das Thema Gleichbehandlung noch einmal aufrollen oder eine völlig neue Herangehensweise bei der staatsbürgerlichen Bildung in der Bundeswehr anvisieren. Es fehlt ein klares Konzept für die Bildung einer demokratischen Armee, die vom Parlament geführt wird, sowie entsprechende Aussage darüber.
Wenn ich dann den Bericht höre, da kann einem Angst werden. Ein Zerfall ist augenscheinlich und lässt aufhorchen, und bei genauerem Hinschauen und in den Berichten der Fraktion wird es deutlich, wo überall die Säge klemmt und somit Freiraum für die Entwicklung von rechtem Gedankengut gegeben ist.
Ja, es ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und ein „Problembär“. In der Bundeswehr und ihren Einrichtungen wird das Problem stark sichtbar und ist kein gutes Aushängeschild der Parlamentsarmee. Sind wir schon so blind geworden oder haben wir es in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten verschlafen? Wir sollten das Problem bei der Wurzel packen, um die Demokratie nicht zu gefährden. Was ist schief gelaufen? Was haben die vielen Berater außer viel Geld zu verschlingen da bloß gemacht? NICHTS.
Jetzt muss gehandelt werden, oder was braucht es noch, um etwas zu tun?
Wir müssen mehr tun in Bezug auf Bildung und Erziehung zur Erhaltung der Demokratie, des Friedens und der Sicherheit unseres Landes sowie des Organisierens und Umsetzens in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wie sagt Brecht so treffend: „Der Schoß ist fruchtbar noch …“ Ja, und das 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Welche Lehren haben wir daraus gezogen? Wohl noch nicht die richtigen. Was muss noch geschehen?
Gedenktage und Festakte sind das eine, aber das tägliche Leben ist die Realität, und da klafft die Schere zwischen Worten und Taten weit auseinander. Die Verantwortung wird von einem zum anderen verschoben, und da stellt sich die Frage, was ist bloß los? Es wird viel Geld verbrannt. Wir haben uns so richtig VERBÜROKRATISIERT oder anders ausgedrückt: Kamerad geh vor, ich bleibe hinter dem Baum, oder die werden es schon richten - nur in welche Richtung ist die Frage. Mit klein klein ist da nichts getan. Da muss gehandelt werden.
Nun noch kurz ein letzter Punkt. Wie ihr wisst, haben wir vor Jahren den Antrag gestellt, den Freigeistigen Humanistischen Berater für den Bund und die Bundespolizei neben den Militärbischof zu platzieren. Wir wurden abgeschmettert mit fadenscheinigen Begründungen. Aber das nur als Erinnerung. Jetzt ist mehr gefragt, hier geht es um mehr, ich glaube nicht, dass es allein mit Digitalisierung oder einer App zu lösen ist, hier sind wir alle gefordert, auch der DFW und seine Mitgliedsorganisationen.
Norbert Weich
75 Jahre danach!
Brecht hat wohl recht behalten: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch! Man müsste doch denken, nach 75 Jahre Zerschlagung des Faschismus in Deutschland hätten wir die richtigen Lehren aus der Geschichte gezogen! Allem Anschein nach jedoch nicht. So steht man mit der Reichsflagge vor dem Bundestag (und anderswo) und will ihn besetzen.
Nein, und noch mal Nein: Jetzt, so hoffe ich, werden die Letzten wach werden und sich wehren, dass solche Kräfte keine Zukunft haben. Ich denke, eine Demokratie muss auch wehrhaft sein, aber zu allererst muss Demokratie durch Bildung vermittelt werden und das in allen Bereichen der Gesellschaft. Denn die Demokratie wächst nicht von allein und was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr. Oder sehe ich da etwas falsch? Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die die Seminare und Aktivitäten des DFW zur fächerübergreifenden Werte- und Demokratiebildung mit organisiert haben, insbesondere Horst Prem und Eike Möller.
Demokratie muss offen gestaltet werden und zwar durch die Teilnahme aller Bürger, sie müssen einbezogen werden. Wir müssen wohl mehr aus den Fehlern der Geschichte lernen, schlussfolgern und verändern, gleichzeitig dabei aber alle mitnehmen und keinen zurücklassen. Und ja, wir haben uns bei der Integration eingewanderter Menschen in den letzten 75 Jahren nicht mit Ruhm bekleckert. Integration bedeutet, mehr zu tun als nur Arbeitskräfte zu gewinnen und dann nichts weiter gemeinsam haben zu wollen.
Nur immer „höher und weiter, schneller und mehr“ erzeugt kein Vertrauen, kein Miteinander, es fördert keine Integration - im Gegenteil: Es fördert die Entwicklung von abgekapselten Herkunftsgemeinschaften. So geht Demokratie nach hinten los, was zum Beispiel das letzte August-Wochenende in Berlin zeigte. Jetzt wissen es unsere Experten und wollen uns das Für und Wider erklären. Leider gehen wir über kurz oder lang zur Tagesordnung über und vergessen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Vieles, was in letzter Zeit geschehen ist, so meine ich, müsste nicht sein, wenn jeder an seiner Stelle die richtigen Schlussfolgerungen gezogen hätte.
Ich meine Corona.
Wenn ich den Meldungen der letzten Monate Glauben schenken darf, ist Corona als Virengruppe schon seit länger Zeit als dem Januar 2020 bekannt. Wir haben erkannt, dass sie gefährlich sind, wir müssen nun ja etwas tun! Die Frage ist doch jetzt, wie können wir das Virus bekämpfen, wo kommt es her und wie können wir unsere Bürger weltweit davor wirklich schützen. Wir brauchen einen Impfstoff für alle und nicht – wie es den Anschein hat – wer bietet wieviel. Nein, da ist Demokratie gefragt und nicht das Geld! So könnte man noch einige Beispiele aufzeigen, es soll ein Denkanstoß sein. Ja, stehen wir auf und stellen uns schützend vor unserer Demokratie.
Norbert Weich
DGHS begrüßt Bundestags-Entscheidung zur Organspende
Die DGHS begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (BT-Drucksache 19/01187).
Der Bundestag hat am 16.1.2020 mit großer Mehrheit eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Bürger in Zukunft stärker dazu bewegt werden, eine Entscheidung zu treffen. Neu geschaffen wird auch ein Online-Register.
DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen und weitere Entscheidungen zur Vorsorge wie auch die Dokumentation, ob und unter welchen Bedingungen man gegebenenfalls als Organspender zur Verfügung stehen würde. Allerdings, so Birnbacher in einer ersten Reaktion weiter, müssen die organisatorischen Bedingungen der Organspende weiter verbessert und „die Information über die Organspende realistischer und die Angehörigen des potenziellen Organspenders zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbezogen werden.“
Ein Automatismus, nach dem jeder Bundesbürger ab 16 Jahre zum Organspender wird, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht vereinbar. Viele Menschen werden durch die Informationen zur Organspende nicht erreicht und erklären sich weder für noch gegen eine Organspende. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung vorgesehen hatte, war bereits in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Vorausgegangen war eine zweistündige Debatte.
Im Jahr 2019 haben nach einer Mitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland 932 Menschen ein Organ nach ihrem Tod gespendet, eine ähnlich niedrige Zahl wie im Vorjahr. Mit einer durchschnittlichen Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nimmt Deutschland im internationalen Vergleich einen hinteren Platz ein.
Wega Wetzel M.A.
Pressesprecherin DGHS e.V.
Tel: 0 30/21 22 23 37-22 | Fax: 030/21 22 23 37-77
E-Mail: wega.wetzel@dghs.de | presse@dghs.de
www.dghs.de

Ausreiseverbot für den Ehrenvorsitzenden der Alevitischen Union Europa, Herrn Turgut Öker, muss aufgehoben werden
Der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD) hat einen Brief an Außenminister Heiko Maas geschickt, mit der Bitte, sich für die Aufhebung des Ausreiseverbots für Herrn Turgut Öker einzusetzen. Gleichzeitig hat der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands eine Pressemitteilung herausgegeben, und zwar in Zusammenarbeit mit der Freireligiösen Landesgemeinde Baden, der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, der Alevitischen Gemeinde Deutschlands, der Alevitischen Gemeinde und Kulturzentrum Mannheim, der Alevi-Bektaschi Gemeinde Marl und dem Alevitischen Kulturzentrum Frankfurt/Main, mit folgendem Wortlaut:

Mit Unverständnis haben wir der Presse entnommen, dass ein türkischer Anwalt der Deutschen Botschaft in Ankara verhaftet worden ist. Wir unterstützen den Protest unseres Außenministers Heiko Maas bei der türki-schen Regierung und seinem türkischen Kollegen Mevlüt Cavusoglu und fordern die sofortige Freilassung des RA Yilmaz S. .
Wir fordern aber auch, über alle kulturellen und religiösen Grenzen hinweg, die sofortige Aufhebung des Ausreiseverbotes für den Ehrenvorsitzenden der Alevitischen Union Europa, Herrn Turgut Öker. Diese vorzeitig ausgesprochene Entscheidung bedeutet einen massiven Eingriff in die Freiheits- und Menschenrechte, zumal niemand weiß, wie viele Monate oder eher Jahre das Verfahren dauern wird. Diese Entscheidung verstößt gleich mehrfach gegen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 3, Art.12 und Art. 13/2)“.
Herrn Turgut Öker, welcher die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, reiste zu seiner Verhandlung eigens aus Deutschland in die Türkei. Nach seiner Vernehmung vor dem Gericht in Istanbul/Kartal wurde gegen ihn ein Ausreiseverbot verhängt, er darf die Türkei nicht mehr verlassen. Bisher ist Herr Turgut Öker allen gerichtlichen Ladungen gefolgt.
Wir fordern die türkische Regierung auf, die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ einzuhalten und das Ausreiseverbot gegen Herr Turgut Öker sofort aufzuheben.
Siegward Dittmann
Präsident des BFGD

Absender dieser Pressemitteilung sind folgende Verbände:
Freireligiöse Landesgemeinde Baden K.d.ö.R., T 6, 26 68161 Mannheim
Frei-religiöse Gemeinde Offenbach K.d.ö.R., Schillerplatz 1, 63067 Offenbach
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz K.d.ö.R., Wörthstr. 6a, 67059 Ludwigshafen
Alevitische Gemeinde Deutschlands, Stolberger Straße 317, 50933 Köln
Alevitische Gemeinde und Kulturzentrum, Innstr. 24, 68198 Mannheim
Alevi-Bektaschi Gemeinde Marl e. V., Bachackerweg 90, 45772 Marl
Alevitisches Kulturzentrum Frankfurt e. V., An der Steinmühle 16, 65934 Frankfurt am Main

Bundesregierung teilt Besorgnis des BFGD
Auf den Brief an Außenminister Heiko Maas und die Pressemitteilung, die in Zusammenarbeit von diversen freireligiösen und alevitischen Verbänden erstellt wurde, kam bereits eine Antwort aus dem Auswärtigen Amt, geschrieben von Susanne Schütz, Botschafterin und Beauftragte für Südosteuropa, die Türkei und die EFTA-Staaten:

Berlin, 06. Dezember 2019
Sehr geehrter Herr Dittmann,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 24. November an Bundesaußenminister Maas, in dem Sie Ihr Unverständnis und Ihre Sorge über die Verhaftungen und Ausreisesperren in der Türkei äußern und besonders auf das Schicksal von Herrn Turgut Öker hinweisen. Bundesminister Maas hat mich als Beauftragte für Südosteuropa, die Türkei und die EFTA-Staaten gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Bundesregierung teilt Ihre Besorgnis und setzt sich für Herrn Öker mit allen Mitteln ein, die ihr völkerrechtlich zur Verfügung stehen. Das Generalkonsulat in Istanbul steht mit Herrn Öker bereits seit seiner vorübergehenden Verhaftung in Kontakt, beobachtet die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in seinem Verfahren und leistet bei Bedarf konkrete Unterstützung. Das Generalkonsulat hat auch geplant, an seiner Gerichtsverhandlung am 13. Dezember als Beobachter teilzunehmen. Wir wollen damit auch gegenüber den türkischen Behörden betonen, welch hohe Bedeutung die Bundesregierung diesem Fall beimisst. Wir hoffen, dass die Angelegenheit bald mit positivem Ausgang gelöst werden wird und Herr Öker nach Deutschland zurückkehren kann.
Die Bundesregierung hat die Türkei wiederholt aufgefordert, sich an die rechtsstaatlichen Standards zu halten, zu denen sie sich durch Mitgliedschaft in internationelen Organisationen wie dem Europarat verpflichtet hat. Die Haftfälle und Ausreisesperren deutscher Staatsangehöriger werden regelmäßig in hochrangigen politischen Gesprächen thematisiert.
Die Bundesregierung wird sich auch weiter für die Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundprinzipien in der Türkei einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Susanne Schütz

Wert und Würde eines jeden Menschen sind unantastbar
Unitarier kritisieren Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Künast
Die Unitarier-Religionsgemeinschaft freien Glaubens kritisiert das Urteil des Berliner Landgerichts nach dem Ausdrücke wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ oder „Drecksau“ keine persönlichen Schmähungen seien, sondern „zulässige Sachkritik“. Im vorliegenden Fall müsse Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) solche Ausdrücke als freie Meinungsäußerung hinnehmen. „Uns Unitarier*innen geht es dabei nicht um die juristische Bewertung, sondern um die mit dem Urteil verbundene Botschaft, die in elementarer Weise das Zusammenleben selbstverantwortlicher Menschen im Spannungsfeld von persönlicher Freiheit und dem Schutz der Persönlichkeit betrifft“, so Prof. Karsten Urban, Co-Präsident der Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens. Gerhard Puhlmann, Co-Leiter der Unitarier-Landesgemeinde Hamburg ergänzt: „Respekt und Dialog sind für uns von zentraler Bedeutung und daher insbesondere unser Thema“.
Gerade für eine Religionsgemeinschaft freien Glaubens stellt sich immer wieder die Frage nach Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln des Einzelnen. Die Unitarier machen ihren Mitgliedern keinerlei Vorschriften für das tägliche Leben. Vielmehr haben sie demokratisch „Leitsätze“ verabschiedet, in denen sie vereinbart haben, wofür sie stehen. In diesen Leitsätzen heißt es u.a.: „Wir stehen für Freiheit und Toleranz – die dort enden, wo Rechte und Freiheiten anderer eingeschränkt werden.“ „Die Unantastbarkeit des Wertes und der Würde jedes einzelnen Menschen sind ein Kernprinzip unitarischer Religion“ erklärt Inga Brandes, Co-Präsidentin der Unitarier. Brandes, außerdem Präsidentin des unitarisch-universalistischen Weltbundes ICUU weiter: „Alle unitarisch-universalistischen Gruppen auf der Welt bekennen sich zu diesem Grundsatz.“
Der kritische und respektvolle Dialog stellt für Unitarier*innen im Zusammenleben eine wesentliche Grundlage dar, gerade auch bei Meinungsverschiedenheiten. Das hohe Gut der freien Meinungsäußerung darf nicht für Beschimpfungen und Beleidigungen missbraucht werden. „Wir wünschen uns einen gesellschaftlichen Konsens, um den Respekt vor der Person in jeglichen Diskussionen zu wahren“, so Urban. Dafür setzen sich Unitarier*innen überall auf der Welt mit Nachdruck ein, auf Basis ihrer Weltanschauung und aus religiöser Verantwortung.

Weitere Informationen:
Unitarier - Religionsgemeinschaft freien Glaubens: www.unitarier.de
Leitsätze („Wofür wir stehen“) der Unitarier - Religionsgemeinschaft freien Glaubens: www.unitarier.de/unitarier/wer-wir-sind/wofuer-wir-stehen
International Council of Unitarians and Universalists (ICUU): www.icuu.net

Unitarier Religionsgemeinschaft freien Glaubens e.V.
vorstand@unitarier.de

V.i.S.d.P.: Unitarier-Religionsgemeinschaft freien Glaubens,
               Präsidium (Inga Brandes, Prof. Dr. Karsten Urban, Adr. s.o.)

Bundestagsbeschluss über den Schutz der Religionsfreiheit zügig umsetzen
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. Oktober mit großer Mehrheit den Antrag „Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken“ beschlossen.
Zum Verlauf der Debatte erklärt Siegward Dittmann, Präsident der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz: „Wer aus dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit einen alleinigen Anspruch auf die Sonderstellung einer einzigen Weltreligion ableitet und die Sanktionierung von Staaten fordert, in denen Mitglieder dieser Religion diskriminiert werden, gefährdet Frieden, Freiheit und Demokratie und somit das Fundament für eine offene und demokratische Zivilgesellschaft.
Verfolgung und Repressionen betreffen neben Mitgliedern unzähliger religiöser Gemeinschaften auf der Welt gerade auch jene Menschen, die nicht glauben. Die Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU), die Weltorganisation der Humanisten, Atheisten, denen die Freireligiöse Landesgemeinde über den Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. angehört, weist seit 2012 in ihrem Freedom of Thought Report (FOTR, www.iheu.org) auf die zunehmende Verfolgung von Humanisten und religionslosen Menschen in zahlreichen Ländern, ebenso wie auf die Verfolgungen religiöser Minderheiten hin. Gerade jetzt wurde ein Vor-standsmitglied der IHEU in Pakistan verhaftet, wegen angeblicher Blasphemie. Auch Menschen mit freireligiöser Weltanschauung gehören zum wachsenden Kreis der sogenannten Konfessionslosen (als Heiden verunglimpft), und unsere Freie Religion hat in der deutschen Geschichte Verbot und Diskriminierung der Mitglieder der Gemeinschaft durch den Nationalsozialismus bitter erfahren“, so Siegward Dittmann weiter.
„Wir halten es für wichtiger, dass unser Land mit gutem Beispiel vorangeht, den Blasphemieparagraphen § 166 abschafft und die Trennung von Staat und Kirche vorantreibt. Der Schutz der Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, Menschenrechte zu relativieren und durch die Herabsetzung einer bestimmten Glaubensrichtung Hass und Vorurteile gegen Minderheiten in unserem Land zu schüren. Die Bundesregierung soll die am Freitag verabschiedeten Forderungen des Bundestages auf Anerkennung des individuellen Rechtes auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, den Glauben zu wechseln oder keiner Religion anzugehören, zügig umzusetzen,“ fordert Dittmann abschließend.

Bekenntnisfreie Kleidung von Richterinnen und Richtern in Bayern
Der  Bayrische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom  14.03.2019 klargestellt, dass Richterinnen und Richter in ihrem äußeren  Auftreten zu einer weltanschaulich neutralen Kleidung verpflichtet sind  und die gesetzliche Regelung in  Art. 11 Abs. 2 BayRiStAG nicht  verfassungswidrig ist.

75. Todestag von Max Sievers am 17. Januar
Der Vorsitzende des Humanistischen Freidenkerbundes Brandenburg e.V., Dr. Volker Mueller, würdigt in einer Erklärung zum 75.Todestag von Max Sievers dessen Leben und Wirken und mahnt die Erinnerung an die Umstände seines Todes an.
Freidenker und Freiheitskämpfer –
Max Sievers zum 75. Todestag
 
Am 17. Januar 1944 wurde der Freidenker, Sozialdemokrat und Antifaschist Max Sievers in Brandenburg/Havel ein Opfer der Nazi-Diktatur. Max Sievers gehört zu den bedeutenden Vertretern unserer humanistischen und freiheitlichen Traditionen. Er setzte sich stets für ein starkes Bündnis aller freigeistigen und humanistischen Organisationen ein und wirkte an der Spitze der „Reichsarbeitsgemeinschaft freigeistiger Verbände der deutschen Republik“ aktiv mit. Anlässlich seines diesjährigen 75. Todestages ehrt der Humanistische Freidenkerbund sein Leben und Wirken gegen extremistisches Denken und Handeln, für das Zusammenwirken der demokratischen Kräfte und freigeistigen Gemeinschaften in Deutschland, für Humanität und Freies Denken.
 
Am 11. Juli 1887 wurde Max Sievers in Berlin-Tempelhof in einer Arbeiterfamilie geboren. Aufgrund seiner sozialistischen Grundauffassungen und seiner Erfahrungen im 1. Weltkrieg engagierte er sich politisch, nahm aktiv an der Novemberrevolution 1918 teil und wurde 1919 auch Abgeordneter in Berlin. Er setzte sich mit seinem ganzen Wirken als späterer Vorsitzender des Freidenkerverbandes und als sozialdemokratischer Abgeordneter gegen Unfreiheit und Ausgrenzungen Andersdenkender, für die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von konfessioneller und politischer Bindung, für die Trennung von Staat und Kirche, für Demokratie und Humanismus ein.
 
Die Freidenkerbewegung in Deutschland ist mit dem Namen Max Sievers eng verbunden. Am 1. Oktober 1922 wurde Sievers Geschäftsführer des 1905 in Berlin gegründeten Vereins der Freidenker für Feuerbestattung. Er veröffentlichte 1923 die Schrift Warum Feuerbestattung?, startete 1925 die Herausgabe des Freidenker-Zentralorgans Der Freidenker und wurde 1927 zum Verbandsvorsitzenden der deutschen Freidenker gewählt. 1930 wurden die Freidenker in „Deutscher Freidenker-Verband“ umbenannt, der sich in der Weimarer Republik zu einer großen Kulturorganisation und Weltanschauungsgemeinschaft mit über 600 000 Mitgliedern entwickelte. 1933 wurde der Deutsche Freidenker-Verband von den Nazis verboten.
 
Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 wurde Sievers im Berliner SA-Gefängnis Papestraße in „Schutzhaft“ genommen, wo er misshandelt wurde. Im April 1933 wurde er überraschend freigelassen und emigrierte nach Brüssel. Am 23. August 1933 vollzog Deutschland die Ausbürgerung Sievers’ – er war eine der 33 Persönlichkeiten, die auf der am 25. August veröffentlichten Ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 standen. Sievers arbeitete unterdessen weiter. Von Saarbrücken aus erschien weiterhin Der Freidenker. Nach dem Sieg der Nationalsozialisten bei der Volksabstimmung im Saargebiet 1935 gab er von Brüssel aus die Sievers-Korrespondenz (SIKO) und ab Anfang 1937 die Wochenzeitung Freies Deutschland heraus. Alle diese Publikationen wurden illegal in Deutschland verbreitet. Sein immer stärker werdendes antifaschistisches Engagement machte ihn zu einem Teil des politischen Widerstandes.
 
Sievers und seine Mitarbeiter agitierten gegen die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus, kritisierten das Konkordat des Vatikans mit Hitlerdeutschland von 1933 als Bündnis des Römisch-katholischen Klerusses mit den Nationalsozialisten, warben für Widerstand und den Sturz des Regimes. Nach Sievers’ Überzeugung müsste nach dem Sieg über den Nationalsozialismus eine sozialistisch-demokratische Ordnung in Form einer Rätedemokratie folgen. In seinem Buch Unser Kampf gegen das „Dritte Reich“ von 1939 führte er diese Überlegungen aus. Er übte scharfe Kritik an der Politik von SPD und KPD in den Jahren vor 1933. Im Februar 1939 emigrierte das Ehepaar Sievers in die USA, kehrte aber im selben Jahr zurück nach Belgien, nachdem die Schweiz das Visum verweigert hatte.
 
Am 17. Mai 1940 besetzte die deutsche Wehrmacht Brüssel und Sievers wurde verhaftet. Er konnte fliehen und versteckte sich mit seiner belgischen Frau unter falschem Namen in Chéreng in Nordfrankreich. Er wurde enttarnt und am 3. Juni 1943 durch die Gestapo verhaftet. Am 17. November 1943 wurde Max Sievers vom Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen sogenannter Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung zum Tode verurteilt. Freisler begründete das Todesurteil gegen Max Sievers wie folgt: "Wenn.... Sievers meint, sein Verschulden bestehe darin, daß er anders ist als der Nationalsozialismus, so ist das völlig gleichgültig. Auch das ist ein Verschulden, wenn man diesem Anderssein gegen den Nationalsozialismus Ausdruck verleiht. .... Eine andere politische Weltanschauung, noch dazu feige vom Ausland mit den Mitteln der Gewalt und der Zersetzung unserer Wehrmacht propagieren; zu organisatorischem Zusammenschluß um der Erreichung dieses Ziels aufrufen, uns die Welt als Feinde auf den Hals hetzen, indem man uns als Friedensstörer, Kriegstreiber und kulturlose Barbaren hinstellt, das ist solcher Verrat am deutschen Volke, daß er nur mit dem Tode gesühnt werden kann." Diese Worte sprechen für sich, für das menschenverachtende System und die antihumanistische faschistische Ideologie.
 
Im Zuchthaus Brandenburg-Görden wurde Max Sievers nach zweimonatiger Vollstreckungshaft von den Nazis mit dem Fallbeil hingerichtet.
 
Erst im Februar 1946 konnte seine Urne auf dem Friedhof in Berlin-Wedding in der Gerichtstraße 38 beigesetzt werden. Am 10. Februar 1952 errichtete die Stadt Berlin für Max Sievers ein Ehrengrab.
 
Das Landgericht Berlin hat erst Ende 1996 das Todesurteil aufgrund seiner Rechtswidrigkeit aufgehoben und Max Sievers ausdrücklich als Teil des politischen Widerstandes gegen den Faschismus gewürdigt.
 
Wir Freidenker und Humanisten knüpfen an seine Überlegungen, Haltungen und Taten an und lassen uns bei unserem heutigen Tun davon motivieren. Sein Andenken ist uns Verpflichtung, sich in unserer Gegenwart für ein gerechteres Miteinander in unserem demokratischen Gemeinwesen, für Gewissens- und Geistesfreiheit, für einen säkularen Humanismus und für die gewaltfreie Lösung der sozialen und politischen Probleme unserer Zeit einzusetzen.

Dr. Volker Mueller
Humanistischer Freidenkerbund Brandenburg e.V.

DFW-Erklärung zum 9. November 2018:
Für eine menschliche Zukunft!
Vor achtzig Jahren trat das nationalsozialistische Regime in Deutschland in der sogenannten „Reichskristallnacht“ die intensive Phase der Verfolgung von Mitbürgern jüdischen Glaubens los. Historiker sind sich einig, dass die Zerstörungen und Verfolgungen in dieser Nacht nicht nur von den Schergen des Regimes selbst ausgeführt wurden, sondern bei vielen zivilen Bürgern des Landes Zustimmung fanden und unterstützt wurden.
Antisemitismus, Rassismus und Herabwürdigung von Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen, Herkunft, Geschlecht und Lebensform sind leider auch heute wieder Teil des gesellschaftlichen Lebens geworden. Abgrenzung gegen andere findet Zustimmung, Menschen anderer Herkunft oder anderen Glaubens werden wieder zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme gemacht. Einzelfälle werden verallgemeinert, wenn sie nur die Ablehnung von Menschen fördern, an die Opfer wird nicht gedacht. Oder wird für jede Frau, die von ihrem Partner getötet wird, ein Trauermarsch gemacht?
Vom DFW aus beobachten wir diese Entwicklung zu offenem Ausdruck von Hass und Menschenfeindlichkeit mit großer Sorge. Unsere Mitgliedsorganisationen treten ein für ein achtungsvolles, gleichberechtigtes Miteinander in einem säkularen Staat, in dem alle Religionen und Weltanschauungen die gleichen Rechte haben, und die Bürger- und Menschenrechte Basis allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns sind.
Wir arbeiten auf internationalem Gebiet mit Menschen aus aller Welt zusammen und setzen uns für Menschenrechte weltweit ein.
Wir werden – wie es der DFW von Anfang an in seinem Einsatz gegen Rassismus und Antisemitismus getan hat – weiter eintreten für gegenseitige Achtung und Toleranz, wir wollen die Offenheit für Menschen anderer Kulturen und Anschauungen fördern. Wir rufen auf zum kritischen und achtungsvollen Diskurs mit allen demokratischen Organisationen. Wir rufen unsere Mitglieder auf, sich aktiv einzusetzen für Freiheit und gleiche Rechte aller, für ein friedliches Miteinander. Die Erinnerung an die Reichskristallnacht soll uns stärken, dass wir für eine menschliche Zukunft arbeiten. Wir wollen lieber miteinander reden, diskutieren, lachen, einander trösten, statt uns abzuwenden und vor Angst und Hass zu kapitulieren.
Nicht einfach gaffen und sich verkriechen, stattdessen gegen Hass sprechen, ansingen, handeln!
Renate Bauer
DFW-Präsidentin
Wertebildende Schulfächer –
Referat anlässlich der Klausurtagung des Koordinierungsrates säkularer Organisationen am 17.11.2018
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. ist Mitglied im Koordinierungsrat säkularer Organisationen, KORSO e.V.   Im Rahmen  eines Impulsreferates stellte Dr. Volker Mueller im Namen des Dachverbandes freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. die seit langem vertretenen und von ihm für die Klausurtagung des KORSO e.V. am 17.11.2018 zusammengefassten Thesen zum Erfordernis und zur Einrichtung wertebildender Schulfächer vor.
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften sieht weiterhin Handlungsbedarf in den meisten Bundesländern, einen integrativen, fächerübergreifenden Werteunterricht einzuführen.

1.  Wertebildende Unterrichtsfächer in staatlichen Schulen wirken werteorientierend und aufklärend. Sie können freiheitliches und demokratisches Miteinander fördern und vermitteln Allgemeinwissen zu Menschenwürde und Menschenrechten. Im Vordergrund der ethischen Bildungsbemühungen steht die Förderung und Entwicklung einer selbstbestimmten und mündigen Persönlichkeit. Dabei sind Grundlagen für eine werteorientierte Lebensgestaltung sowie Wissen über philosophische Traditionen und Grundsätze ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.
2. Die anzustrebende Entkonfessionalisierung der staatlichen Schule wirkt für die weltanschauliche Neutralität des Staates in Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Keine einzelne Religion oder Weltanschauung soll in der Schule die Wertbindung determinieren oder eine alleinige Wahrheit bestimmen.
3. Eine Hauptaufgabe von Schule ist die Integration und Entwicklung von Fähigkeiten, gemeinsam leben zu lernen. Schülerinnen und Schüler sind in diesen Unterrichtsfächern nicht nach konfessionellen und religiös-weltanschaulichen Bindungen zu trennen, sondern gemeinsam zu unterrichten; Werteorientierungen, Philosophie und Ethik sind für alle gleichermaßen von Bedeutung.
4. Zu favorisieren sind dialogisch angelegte und integrative Unterrichte in allen Bundesländern als Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler, wie „Ethik“ in Berlin oder „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) in Brandenburg.
5. Unterrichtsangebote von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sollten außerhalb der staatlichen Schule stattfinden. Sofern sie in Schule durchgeführt werden, ist diese Möglichkeit allen Anbietern zu gewähren.
6. Konfessioneller Religionsunterricht, weltanschaulicher Bekenntnisunterricht und alternativer Ethikunterricht  können freiwillig und gleichberechtigt angeboten werden.
7. Bei der Ausarbeitung und Evaluation von Rahmenlehrplänen für integrative werteorientierende Unterrichte und von entsprechenden Studiengängen für Lehrerinnen und Lehrer (Fachausbildung) sind die Akteure, auch die säkularen Organisationen, zu beteiligen.
 
Forderungen des KORSO aus seiner Gründungserklärung:
„Gleichbehandlung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beim Angebot von Religions-, Lebenskunde- und Weltanschauungsunterricht“
„Integratives Pflichtfach zur Wertevermittlung (wie in Berlin „Ethik“ und in Brandenburg „LER“)“

Dr. Volker Mueller, DFW: Klausur des KORSO, 17.11.2018

Werteunterricht für alle:  Zum Gelingen einer Integration braucht es alle Bürger*innen!
Seit Jahren schon plädiert der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e. V. (DFW) für einen verpflichtenden religionskundlichen und werteorientierten Ethik-Unterricht, an dem alle Schüler gemeinsam teilnehmen.
Die veränderten religiösen und weltanschaulichen Verhältnisse in Deutschland, in dem immer mehr Religionen vertreten und darüber hinaus immer mehr Menschen konfessionsfrei sind, erfordern ein Umdenken auf diesem Gebiet. Wissen über andere Religionen, Weltanschauungen und Kulturen, über Zusammenhänge im globalen Geschehen und allgemeine Grundsätze der Ethik sind heute mehr denn je gefordert, um Vorurteilen und Ausgrenzungen schon frühzeitig zu begegnen und Toleranz gegenüber Andersdenkenden und -lebenden zu fördern.
Das Wissen um Grund- und Menschenrechte, um die daraus resultierenden Pflichten, und der Respekt vor anderen Weltanschauungen, Religionen und Kulturen gehören zu einer grundlegenden Bildung. Unberührt davon bleibt das Recht der Eltern, ihre Kinder in ihrer Weltanschauung und Religion zu erziehen, und das Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Durchführung eines zusätzlichen Bekenntnisunterrichts bestehen.
Der Dachverband ist bereit, im Interesse der konfessionsfreien Menschen bei der Einführung und inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen allgemeinen Unterrichts, zu der auch das Wissen um eine humanistische Lebensauffassung gehört, mitzuwirken.
Der DFW lehnt grundsätzlich einen Sonderunterricht für bestimmte Schülergruppen ab, alle Schüler*innen sollen gemeinsam lernen und sich dadurch besser kennenlernen und verstehen.
Renate Bauer

Buch zum Hintergrund von 70 Jahren Menschenrechte:
Heimatland: Erde
Die Odyssee des Weltbürgers Nr. 1
Zum Hintergrund von 70 Jahren Menschenrechte:
Die Geschichte des Mannes, der die Menschenrechte erkämpfte
Die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 1948 in Paris war kein Geschenk der Regierungen. Am 19. November 1948 besetzte die damalige Weltbürger-Bewegung die UNO-Generalversammlung und hunderte von Weltbürgern blockierten die Eingänge des Palais de Chaillot.
Eine Bewegung, wie aus dem Nichts der Vernichtungskriege des National(sozial)ismus aufgestanden, landete auf den Titelseiten von LE MONDE, NEW YORK TIMES und SPIEGEL.
Der ehemalige US-Bomberpilot Garry Sol Davis hatte in Paris seine US-amerikanische Staatsangehörigkeit zurückgegeben und kampierte als staatenloser Asylsucher und „Weltbürger Nr. 1“ auf dem exterritorialen Gelände der UNO. Diese Aktion machte Schlagzeilen. Unterstützt von Albert Einstein, Nehru und Albert Schweizer stürmten die Kosmopoliten, darunter Albert Camus, Abbe Pierre und André Breton, das inter-nationale UN-Forum ... Zuletzt sahen sich dann die nationalen Regierungen gezwungen am 10.12.1948 doch noch die von Eleanor Roosevelt ausgearbeitete AEMR zu unterzeichnen. Derweilen deklarierte Garry Sol Davis eine alternative Weltbürgerselbstregierung und ging mit einem Weltbürgerpass auf eine Reise durch die internationale Staatenwelt. Sieben Regierungen erkannten den Pass als Identitätsausweis an. Indiens Staatschef Nehru empfing Garry in Delhi. Die meisten nationalen Regierungen jedoch sperrten Davis wegen „Grenzüberschreitung ohne gültige, nationalstaatliche Ausweispapiere“ ein. Zu den Inhabern eines Weltbürgerpasses gehörten u.a. Sir Peter Ustinov, Vaclav Havel sowie mittlerweile Edward Snowden und Julian Assange. Heute reisen etliche der Kriegs- und Hungerflüchtlinge aus Afrika mit einem maschinenlesbaren Weltbürgerpass Richtung Europa, den sie von der WSA-Weltbürgerorganisation zumeist kostenfrei erhalten, um sich aus Katastrophengebieten zu retten.
Dies hier ist die Geschichte des Staatenlosen Weltenbürgers Nr. 1, der diesen Menschen voranging. Wäre die weltpolitischen Reformen der Weltbürgerbewegung realisiert worden, dann gäbe es heute eine gerechtere Weltordnung und keine Flüchtlingsmassenströme. Im Zeitalter der Globalen (Klima-) Krise und der falschen Antwort des wiederkehrenden Nationalismus & Rechtspopulismus, bietet dieses Buch einen alternativen Ansatz, mit den Überlebensproblemen der Einen Welt umzugehen.
Herausgeber und Co-Autor ist der Journalist Stephan Mögle-Stadel, Vorstandsmitglied der World Citizen Foundation NYC, welcher 1989 den deutschen Kriegsdienst mit einer kosmopolitischen und ökologischen Begründung, und einer kleinen Psychoanalyse des Militarismus, verweigerte. 1991 leistete er seinen übernationalen Zivildienst (Ersatzdienst) im Rahmen der UNO in New York City ab und arbeitete für UN-Generalsekretär Boutros-Ghali an der Herausgabe von dessen Reden und Aufsätzen. 1995 gab er in einem Schreiben an Bundespräsident Roman Herzog seine deutsche Staatsangehörigkeit auf. Der Brief ist abgedruckt in seinem Buch „Die Unteilbarkeit der Erde – Eine Antwort an den Club of Rome“ (1996). Roman Herzog entnahm dem Werk einige Gedanken und Formulierungen für seine Weltstaats-Rede Januar 1999 beim Weltwirtschaftsforum in Davos.
Stephan Mögle-Stadel versteht sich als freier Humanist mit Sympathien für Chan-Buddhismus, Daoismus, die Unitarier und die Freireligiösen. Er ist Autor mehrerer Bücher (u.a. „Dag Hammarskjöld – Vision einer Menschheitsethik“, „Menschheit an der Schwelle – Globalisierungskrise und Weltwirtschaftsdiktatur“) sowie Herausgeber von Aufsatz-Sammlungen der UNO-Generalsekretäre Boutros-Ghali & Kofi Annan. Er steht für Lesungen und (Dia-) Vorträge, Seminare und Podiumsteilnahmen zur Verfügung. Fragen bitte an info@lenz-verlag.de
Informationen zu Herausgeber und Weltbürger-Dependance in Deutschland unter: www.weltdemokratie.de | Informationen zum Bezug des Weltbürgerpasses: http://www.worldservice.org/docpass.html?s=1

Glaub es oder nicht – es ist mein Recht!
Humanisten und Religiöse vereinen ihre Kräfte zu einer Kampagne für die Freiheit der Religion oder der Weltanschauung in der Welt
Brüssel, 26. Juni 2018 - Die Europäische Humanistische Föderation (EHF) freut sich darüber, dass die Kampagne „Believe it or not! It’s my right“ (Glaub es oder nicht! Es ist mein Recht [https://forb-defenders.org] ins Leben gerufen wurde, und zwar gemeinsam mit der European Platform against Religious Intolerance and Discrimination (EPRID), Christian Solidarity Worldwide (CSW) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU).
Die Kampagne verfolgt drei Hauptziele: Aufmerksamkeit erwecken hinsichtlich der Freiheit der Gedanken, des Gewissens, der Religion oder des Glaubens (FoRB [freedom of thought, conscience, religion or belief]), weltweite Solidarität ausdrücken mit Leuten die wegen ihrer Gedanken und ihres Glaubens diskriminiert und verfolgt werden, ganz gleich ob diese religiös sind oder nicht, und Gesetzgeber, Politiker und Diplomaten aufzurütteln, damit sie diese Rechte in der Welt verteidigen und schützen.
Für die EHF ist diese Kampagne fundamental wichtig, da sie richtigerweise ins Gedächtnis ruft, dass die Freiheit des Gewissens, der Religions oder des Glaubens ein fundamentales Recht von überragender Bedeutung für jeden ist, und zwar gleichermaßen für nichtgläubige wie gläubige Menschen. Es schließt das Recht ein, seinen Glauben oder seine Religion zu wechseln oder zu verlassen, genauso wie das Recht, keiner Religion oder keinem Glauben anzuhängen.
„Es ist dringlich, dass die europäischen Politiker und Diplomaten aktiv werden hinsichtlich der Verteidigung der steigenden Anzahl der Leute, die wegen ihrer Anschauungen oder ihres Glaubens, religiös oder nicht, diskriminiert und verfolgt werden“, sagt Giulio Ercolessi, der Präsident der Europäischen Humanistischen Föderation. Im April 2018, erinnerte Papst Franziskus an die „Brüder und Schwestern in Christus, die nicht selten der Ungerechtigkeit und Verfolgung ausgesetzt sind“. 2016 bezog er sich auf „Terroristen oder Weltmächte, [die] christliche Minderheiten oder Christen verfolgen“.
„Die Christenverfolgungen haben sich während der letzten Jahre in der Welt ausgebreitet. Was weniger offensichtlich war, ist, dass viele andere Leute ähnlichen Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt sind, einschließlich Leuten, die Minderheiten-Glauben anhängen ebenso wie vielen Humanisten, Atheisten, Apostaten, Freidenkern und Leuten, deren Lebenseinstellungen nicht zum Mainstream der religiösen Doktrin des jeweiligen Landes passen“, so Ercolessi. „Daher sind wir sehr erfreut darüber, dass Organisationen mit religiösem Hintergrund wie EPRID und CSW die Notwendigkeit erkennen, sich zusammenzuschließen, um den Schutz all derer voranzutreiben, die aufgrund ihrer Überzeugungen verfolgt werden. Wir hoffen, dass die nächsten Schritte die Erkenntnis einschließen, dass Gesetze, die Blasphemie bestrafen, ebenso ein Hindernis auf dem Weg sind, um die Freiheit der Gedanken, des Gewissens, der Religion oder des Glaubens in unseren Gesellschaften zu verwirklichen“, fügte er hinzu. Dabei bezog er sich auf ein Statement des Papstes vom 10. Juni 2018 zum Thema „die größte Sünde: die Liebe Gottes negieren und lästern“.
Die Internationale Humanistische und Ethische Union hat in ihrem „Freedom of Thought Report 2017“ berichtet, dass es in 85 Ländern auf der ganzen Welt schwere Diskriminierungen von Atheisten und Humanisten gibt und in 13 Ländern Blasphemie und Apostasie (aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten) Kapitalverbrechen sind.
Presseanfragen an:
Marc Soignet | Communications Officer | marc.soignet@laicite.net | +32 471 40 36 84

Neueste Ausgabe der DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 2018-4)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach  Monaten des Wartens erhielten Schwerstkranke, die einen Antrag auf  Aushändigung eines geeigneten Suizidmittels gestellt hatten, von der  entsprechenden Behörde eine Absage. Gibt es jetzt noch Hoffnung für die  Betroffenen, ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende mit  staatlicher Hilfe durchzusetzen? DGHS-Vizepräsident Robert Roßbruch, der  als Rechtsanwalt einige Anträge begleitet hatte, berichtet in der  Herbstausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes  Sterben“ (HLS 2018-4) von Hintergründen und Perspektiven (S. 4-7).

Über  neue Entwicklungen in den USA, wie dort Demenzverfügungen aussehen  könnten, schreibt DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter  Birnbacher (S. 8-9).

Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz erläutert ein  aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem die Vererbbarkeit von  digitalen Konten wie z. B. einem Profil bei facebook festgestellt wurde  (S. 14-15).

Welchen Einfluss die richtige Ernährung haben kann,  um den Ausbruch von Krankheiten wie Demenz und Alzheimer hinauszuzögern,  ist Thema im Service-Teil (S. 12-13).

Buchbesprechungen,  Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt  ab. Eine interessante und gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen Ihre  HLS-Redaktion!

Journalisten, Schulen und Bibliotheken können die  DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ kostenlos als  Print-Ausgabe per Postsendung oder digital als PDF-Datei per  E-Mail-Zusendung bestellen. Bitte schreiben Sie dazu an: info@dghs.de.
Die aktuelle Ausgabe ist unter www.dghs.de im Volltext als PDF-Datei herunterladbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wega Wetzel M.A.
Pressesprecherin DGHS e.V.
stv. Chefredakteurin "Humanes Leben - Humanes Sterben"

Tel: 0 30/21 22 23 37-22
Fax: 030/21 22 23 37-77
E-Mail: presse@dghs.de
           
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Amtsmissbrauch statt Engagement für Selbstbestimmung
Das am Wochenende bekannt gewordene Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe vom Bundesgesundheitsministerium vom 29.06.2018 an den Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in dem dieser angewiesen wird, den vorliegenden Anträgen auf Erwerb einer todbringenden Dosis von Betäubungsmitteln nicht zu entsprechen, ist klarerweise rechtswidrig. Mit diesem Schreiben ignoriert das Gesundheitsministerium die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017. Gemäß § 121 Verwaltungsgerichtsordnung ist die Exekutive einschließlich des Gesundheitsministeriums an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden.
Die derzeit 108 Personen, die aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017 einen begründeten Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gestellt haben, haben bisher keine adäquate Antwort erhalten. Das gilt u. a. für die sieben Antragsteller/innen, die von der DGHS unterstützt werden und von denen bereits zwei Antragstellerinnen verstorben sind. Diese offensichtliche Verzögerungstaktik auf dem Rücken schwerstkranker Menschen ist inhuman. Offensichtlich stellt der Minister seine eigenen Wertüberzeugungen über das auch ihn bindende höchstrichterliche Urteil.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. erwartet von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht. „Als Minister ist er dem Grundgesetz verpflichtet. Artikel 2 betont das Persönlichkeitsrecht, und deshalb das muss auch im Blick auf Schwerstkranke und Sterbende gelten“, betont DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Nach Art. 2.1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Birnbacher: „Dazu gehört auch das Recht, über Zeitpunkt und Umstände seines Todes selbst zu bestimmen. Aus dem Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben abgeleitet werden. Weltanschauungen sind kein Maßstab für staatliche Gesetze.“ Immerhin gehöre es zum Kerngehalt des Grundgesetzes, das in Art. 2 die Freiheit des Einzelnen feststellt, seine Lebensführung nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen, solange diese nicht in die Rechte anderer eingreift. Da die anderen kein Recht haben, ein Verhalten nur deshalb mit Strafe zu bedrohen, weil sie es für anstößig oder unmoralisch halten, gilt das Selbstbestimmungsrecht ganz unabhängig davon, in welche Richtung sich die gesellschaftlichen Werte entwickeln.
Nicht akzeptabel bleibt für die DGHS zudem das Weiterbestehen des § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung), der Suizidhilfe unter Strafe stellt, sofern sie wiederholt geschieht.
Die DGHS fordert bereits seit Jahren in ihrem Grundsatzprogramm (Auszug), dass Ärzte, die unter Beachtung von Sorgfaltskriterien Beihilfe zur Selbsttötung leisten, nicht mit Strafe bedroht oder diskriminiert werden. Die DGHS fordert außerdem u. a. eine Anpassung des Betäubungsmittelrechts, die es Ärzten ermöglicht, ggf. zur Selbsttötung geeignete Medikamente mit sicherer Wirkungsweise zu verschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Wega Wetzel M.A.
Pressesprecherin DGHS e.V.

Tel: 0 30/21 22 23 37-22
Fax: 030/21 22 23 37-77
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Spendenaufruf für Frauenprojekt in Indien
 
Das uns bekannte weltliche Sozialwerk Arthik Samata Mandal (ASM) im indischen Unionsstaat Andhra Pradesh ist eine langjährig tätige, gemeinnützige soziale Serviceorganisation. Sie setzt sich für soziale Verbesserungen für die Menschen vor Ort und für die Würde des Menschen ein.  ASM arbeitet für soziale, ökonomische und kulturelle Gleichheit in allen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Mann und Frau. ASM wirkt für die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.
 
Hauptaktivitäten von ASM sind die Bildung und sozialen Hilfen für Mädchen und junge erwachsene Frauen, um ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts zu entwickeln und zu stärken. Insbesondere sind hierbei Mädchen und junge Frauen in den ländlichen Regionen im Mittelpunkt. Das berufliche Training und die Ausbildungen konzentrieren sich entsprechend der individuellen und regionalen Möglichkeiten auf Kunsthandwerke, Schneiderei, Krankenpflege (Krankenschwestern) und einige technische Berufsbereiche.
 
ASM benötigt dringend Spenden, damit die Mädchen und jungen Frauen an diesen Ausbildungen und beruflichen Chancen teilnehmen zu können. So können sie eine Brücke von ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lebenslagen zu einem selbstbestimmten Leben durch eigene Arbeit schlagen. Staatliche Förderung und eine Eigenfinanzierung sind in Indien nicht möglich.
 
Mit diesen berufsvorbereitenden Projekten unterstützt ASM auch die selbstbestimmte und wirtschaftlich eigenständige Zukunft der jungen Frauen und ihren Lebensmut. Kindereheschließungen und frühe Mutterschaften sowie schwere ökonomische Abhängigkeiten können dadurch auch verhindert werden. Dabei wird ebenso mit Jungen und Männern sowie mit den Eltern der Mädchen und jungen Frauen, soweit möglich, zusammengearbeitet.
 
Das harte und nachhaltige Engagement von ASM hat gute Ergebnisse erbracht, wie wir uns schon vor Ort überzeugen konnten. Es muss angesichts der vielen Ungleichheiten und geringen Chancen insbesondere für Frauen unbedingt fortgeführt werden. Dafür wird unsere finanzielle Unterstützung benötigt. Frau Nau Gora, Sekretärin von ASM, teilte uns mit, dass zum Beispiel für die kostenfreie Ausbildung von sechs Krankenschwestern im Vasavya Nursing Home etwa 300.000 Rupien im Jahr (für Unterkunft und Versorgung), d.h. etwa 4.000 € benötigt werden. Jede kleine Spende hilft in der Summe. Bitte überweisen Sie Ihre (steuerabzugsfähige) Spende an: Humanistischer Freidenkerbund Havelland, Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE15 1002 0500 0003 3298 00, BIG: BFSWDE33BER, Verwendungszweck: ASM-Frauenprojekt Indien 2017.
 
Am 22. Oktober 2017 wird eine Jugendgruppe des Humanistischen Freidenkerbundes für 14 Tage zu einem humanistischen Jugendaustausch ins Atheist Centre nach Vijayawada/ Südindien reisen und vor Ort (ohne Abzüge) die Spenden an ASM überreichen. Wir wären sehr froh, wenn wir helfen könnten.
 
Dr. Volker Mueller
 
Vorsitzender des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e.V.,
 
14641 Nauen, Karl-Thon-Str. 42.   freidenker-havelland@web.de


Unitarier begrüßen Ehe für alle in Deutschland: „Endlich“
Gleichbehandlung aus religiöser Überzeugung
Die Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens begrüßen die Entscheidung des Bundestages zur Einführung der Ehe für alle. „Dieser Schritt war längst überfällig. Die bisherige Blockade der Unionsparteien war und ist nicht nachvollziehbar“, so Prof. Dr. Karsten Urban, Präsidiumsmitglied der Unitarier.
Verantwortliche Eigenständigkeit, Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Kernpunkte unitarischer Ethik. Dazu gehört nach unitarischer Auffassung die Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Ehegemeinschaften. Diese Haltung wird in der Religionsgemeinschaft freien Glaubens aktiv gelebt. Die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung ist ein Menschenrecht. Deshalb können sich homosexuelle Paare selbstverständlich genauso unitarisch trauen lassen wie heterosexuelle. Eine Mitgliedschaft bei den Unitariern ist dafür übrigens nicht nötig.
Sexualität ist ein Grundelement menschlichen Zusammenlebens. Unitarier unterstützen deshalb Freiheiten, die im Einvernehmen zwischen gleichberechtigten Sexualpartnern gelebt werden. Diese sollten insbesondere nicht durch religiöse Dogmen beschnitten werden. Die sexuelle Freiheit jedes Einzelnen endet allerdings dort, wo die Freiheit oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen eingeschränkt wird oder Abhängigkeiten ausgenutzt werden. Als Religionsgemeinschaft empfinden die Unitarier eine besondere Verantwortung, um sexuellen Missbrauch in allen Bereichen zu verhindern.
Unitarier mahnen zu Respekt im Umgang mit dem Gegenüber und der Umwelt in allen Lebensbereichen. Daher ist die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe, die von uns schon lange gefordert wird, die logische Konsequenz einer unitarischen Religionsauffassung. Sie ist ein deutlicher Schritt in Richtung einer pluralistischen Gesellschaft, die eine Weiterentwicklung und ein lebenswertes Dasein ermöglicht.
„Wir haben die politischen Entscheidungsträger in Deutschland seit vielen Jahren dazu aufgefordert, endlich auch hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen für gleichgeschlechtliche Ehen zu schaffen“, so Urban und weiter: „wir fordern eine vollständige Gleichstellung von LGBT und die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen, zum Beispiel die Aufhebung des Verbots der Blutspende für schwule Männer.“

Mehr Infos zu Unitariern auf www.unitarier.de und www.icuu.info
Kontakt:
Unitarier - Religionsgemeinschaft freien Glaubens e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Helene-Lange-Weg 13, 25436 Uetersen
Tel.: (0 41 22) 40 84 17 7

HLS-INFO Neueste Ausgabe der DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 2017-3)

30.06.2016
Nachfragen vor der Bundestagswahl
Dranbleiben oder zurzeit kein Handlungsbedarf? Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der DGHS fielen unterschiedlich aus. Während die CDU/CSU das Thema Suizidhilfe in absehbarer Zeit nicht noch einmal behandeln möchte, haben andere keine einheitliche Position oder fordern gar eine viel weitergehende Liberalisierung, sollten sie in das Parlament gewählt werden (S. 9-11).
Nur bei der FDP steht eine Forderung nach Abschaffung des § 217 StGB ausdrücklich im Wahlprogramm, DGHS-Präsident Professor Dieter Birnbacher verabredete sich deshalb mit einer Vertreterin der Parteispitze. Das so für die DGHS entstandene Interview lesen Sie in der Sommerausgabe der Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS) auf S. 8.
Für viel Aufsehen hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesorgt, das sich im Ausnahmefall für die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital durch eine Bundesbehörde aussprach. Wie dieses Urteil zu verstehen ist, erläutert DGHS-Vizepräsident Rechtsanwalt Professor Robert Roßbruch für die HLS-Leser (S. 4-7).
Im Service-Thema schildert ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der DGHS seine Erfahrungsreise in der Welt des Heilfastens und gibt viele nützliche Hinweise dazu (S. 12-13).
Welche Gedanken einen beschäftigen können, wenn eine Demenzerkrankung sich abzeichnet, ist Thema eines Gastbeitrages (S. 33-34).
Buchbesprechungen und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab. Eine interessante und gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen Ihre HLS-Redaktion!
Journalisten, Schulen und Bibliotheken können die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ kostenlos als Print-Ausgabe per Postsendung oder digital als PDF-Datei per E-Mail-Zusendung bestellen. Bitte schreiben Sie dazu an: info@dghs.de. Die aktuelle Ausgabe ist unter www.dghs.de/service im Volltext als PDF-Datei herunterladbar.
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Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS) Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. Herausgeber und Verleger: DGHS e.V., vertreten durch ihren Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., Kronenstr. 4, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 21 22 23 37-0, Fax: 030 / 21 22 23 37-77 E-Mail: info@dghs.de Internet: www.dghs.de V.i.S.d.P: Claudia Wiedenmann M.A.

Unitarier für bundesweiten Werte-Unterricht
Wertekonsens im pluralen Staat nötig
Mit großer Sorge beobachten die Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens die zunehmende Spaltung und Radikalisierung unserer Gesellschaft. Mehr als 900 Islamisten, die von Deutschland aus in den Irak und nach Syrien gezogen sind, um sich dort dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen, zählte das Bundesamt für Verfassungsschutz im März diesen Jahres. Auch die steigende Zahl religiös motivierter Terroranschläge ist ein Anlass, sich die Frage zu stellen, wie man der Radikalisierung Jugendlicher und junger Erwachsener vorbeugen kann.
Nach unitarischer Auffassung ist es eine der wesentlichen Aufgaben von Religionen und Weltanschauungen, Verbindungen zwischen Menschen zu bilden, egal welchen Glaubens. Dies ist auch eine wichtige Voraussetzung, um interreligiöses Verständnis zu erzielen. Jedoch ist es immer noch dringend notwendig, die politischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn: „Der konfessionelle Religionsunterricht ist kontraproduktiv“, so Horst Prem, Landesgemeindeleiter der Unitarier in Bayern. „Er vertieft Spaltungen, statt Brücken zu bauen.“ Die Unitarier fordern in allen deutschen Bundesländern seit Langem die Einführung eines verpflichtenden integrativen Werte-Unterrichts im gesamten Klassenverband. Ein entsprechendes Modell hat u.a. der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) bereits Anfang der 1990er Jahre mit dem Unterrichtsfach „LER – Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde“ in Brandenburg erfolgreich umgesetzt, das einen Beitrag zur Werteerziehung leistete und auf interreligiöses Verständnis zielte. Mit großem Erfolg, wie Prem erläutert: „Die Gewalt an den Schulen mit LER war im Vergleich deutlich niedriger als anderswo“. Deswegen ist es für die Unitarier auch unverständlich, warum LER mittlerweile auf die Ebene der Konfessionsunterrichte zurückgestuft wurde. „Wir brauchen einen Integrationsunterricht, der bundesweit eingeführt werden muss, statt getrennte Konfessionsunterrichte“, so Horst Prem.
Deswegen sehen die Unitarier auch die Einführung eines flächendeckenden Islam-Unterrichts wie in Baden-Württemberg kritisch. Stattdessen treten sie für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche ein. Das Ziel muss ein staatlicher, integrativer und religionsübergreifender Integrationsunterricht sein, der den Wertekanon des Grundgesetzes widerspiegelt und weitergibt, und nicht das Kirchenrecht. Mehr auf www.unitarier.de und www.icuu.net
Hinweise:
Kontakt: Unitarier - Religionsgemeinschaft freien Glaubens e.V. | Bundesgeschäftsstelle |
Helene-Lange-Weg 13 | 25436 Uetersen | E-Mail: info@unitarier.de | Tel.: (0 41 22) 40 84 17 7

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