Humanists International hat in zwei schriftlichen Eingaben an die UNO die Rechte von Nichtreligiösen im Rahmen der Erklärung über die Rechte von Minderheiten hervorgehoben.
Als Reaktion auf zwei Anfragen der Vereinten Nationen untersuchte Humanists International, inwiefern Minderheitenrechte gemäß der Erklärung über Minderheiten von 1992 auch für Nichtreligiöse gelten, und welche Aktivitäten Humanists International und seine Mitglieder zum Schutz und zur Förderung dieser Rechte unternehmen. Eine dieser Anfragen kam von der UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen für seinen bevorstehenden Bericht über den Beitrag der UNO zur vollständigen Umsetzung der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Das Mandat hat derzeit der Schweizer Professor Nicolas Levrat inne. Im Jahr 2020 übernahm sein Vorgänger, Herr Fernand de Varennes, ausdrücklich die Ausweitung des Mandats seines Amtes auf die Nichtreligiösen. Allerdings wurde das Thema seitdem nicht mehr angesprochen. Die zweite Anfrage kam vom Generalsekretär im Zusammenhang mit seinem Allgemeinen Minderheitenbericht 2025.
In beiden Eingaben von Humanists International wurden die rechtlichen Argumente für die Einbeziehung der Nichtreligiösen in die Erklärung von 1992 angesprochen, einschließlich der bereits erwähnten Kommentare des früheren Sonderberichterstatters. Außerdem wurden unter anderem die Empfehlungen des Forums für Minderheitenfragen von 2013 diskutiert.
In der Eingabe an den Sonderberichterstatter wurden die nicht-rechtlichen Gründe für das Engagement der Vereinten Nationen für die Rechte von Humanisten und Atheisten erörtert und Fälle von Verfolgung sowie nationale Gesetze, die die Rechte von Humanisten verletzen, diskutiert. Die Eingabe an den Generalsekretär untersuchte die Art und Weise, wie Humanists International und seine Mitglieder sich für den Schutz und die Förderung der in der Erklärung von 1992 gewährten Rechte eingesetzt haben, oft angesichts der Gefahr schwerer Verfolgung. Die beiden vollständigen Berichte werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.
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