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Aktuelles
Der DFW schließt sich der IHEU-Resolution zur seelsorgerischen Unterstützung im Militär an
Resolution der IHEU hinsichtlich
seelsorgerischer Unterstützung von
konfessionsfreien Militärpersonen
Der humanistische Weltkongress 2011, der sich vom 12. bis 14, August 2011 in Oslo/Norwegen versammelte, verabschiedete folgende Resolution.
Der humanistische Weltkongress 2011 stellt fest:
1. Militärgeistliche und Berater können eine wichtige Rolle bei der moralischen und emotionalen Unterstützung von Militärpersonen .haben.
2. Einige Länder wie die Niederlande und Belgien haben humanistische Berater, die neben Militärgeistlichen zur Unterstützung von konfessionsfreiem Personal arbeiten. In vielen anderen Ländern können Militärpersonal, Veteranen und ihre Familien auf Militärgeistliche zur Unterstützung zurückgreifen, aber gleichgestellte humanistische Berater zur Unterstützung Konfessionsfreier sind nicht vorhanden; woanders sind Berater oder Geistliche beim Militär angestellt um alle Personen zu unterstützen, aber die Möglichkeit zur Bewerbung auf diese Positionen sind begrenzt auf Angehörige weniger oder nur einer Religion.
3. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem Menschen das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Rcht beinhaltet die Freiheit, seine Religion oder Glauben zu wechseln und die Freiheit, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, privat oder öffentlich seine Religion oder Weltanschauung zu leben in Lehre, Praxis, Andacht und Ritual.
Der humanistische Weltkongress 2011 glaubt, dass:
1. Wo Militärgeistliche vorhanden sind, aber keine gleichwertige Unterstützung durch humanistische Beratung, da achten Staaten die Menschenrechte von konfessionsfreiem Personal nicht.
2. Wo Militärgeistliche die Pflicht haben, Empfehlungen oder andere Dienste für religiöses Personal, auch wenn dies nicht ihre Religion oder Konfession hat, anzubieten, aber wo keine vergleichbare Pflicht zur Empfehlung oder Dienstleistung für konfessionsfreies Personal besteht, da missachtet der Staat die Menschenrechte von konfessionsfreiem Personal.
3. Wo Berater oder Geistliche vom Militär für den Dienst an allen Personen unabhängig von deren Religion oder Weltanschauung angestellt sind, aber die Möglichkeit zur Bewerbung für solche Arbeitsplätze auf Menschen einer bestimmten Religion oder einer Zahl bestimmter Religionen beschränkt ist, missachten die Staaten die Prinzipien der Gleichbehandlung.
Daraus folgern wir:
1. Wir rufen die Staaten, die ihr religiöses Personal, Veteranen und ihre Familien durch die Bereitstellung von Geistlichen unterstützen, dazu auf, humanistische Pendants zu schaffen für konfessionsfreies Personal, Veteranen und ihre Familien.
2. Wir rufen die Staaten, die Berater oder Geistliche zur Unterstützung allen Personals unabhängig von Religion oder Weltanschauung anbieten, aber die Möglichkeit zur Bewerbung für diese Arbeitsplätze auf religiöse Bewerber begrenzen, dazu auf, diese Einschränkungen zu beenden und solche Rollen allen qualifizierten Personen zu öffnen.
3. Wir fordern die nationalen humanistischen Gruppen auf, nach Wegen zu suchen, damit sie sicherstellen, dass konfessionsfreies Militärpersonal in ihren nationalen Armeen nicht diskriminiert werden und alle Militärpersonen ihre garantierten Menschenrechte voll ausschöpfen können.