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Die EU-Kommission verstößt gegen den Vertrag von Lissabon
Humanisten beschweren sich bei Europäischem Bürgerbeauftragten
Die Europäische Humanistische Föderation (EHF) wirft der Europäischen Kommission vor, gegen den Vertrag von Lissabon zu verstoßen. Daher hat die EHF beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht.
Artikel 17.3 des Abkommens über die Arbeitsweise der EU (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) verpflichtet die Europäische Union, einen „regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog“ mit „philosophischen und nicht-konfessionellen Organisationen“ sowie mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften durchzuführen. Die Kommission veranstaltet seit vielen Jahren regelmäßig sog. „Dialog-Seminare“ mit der Kommission der Bischofskonferenz der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) und die Konferenz Europäischer Kirchen (CEC).
Im März hatte die EHF, wichtigstes Organ der politischen Interessensvertretung nicht-religiöser Menschen in Europa der Europäischen Kommission einen inhaltlichen Vorschlag für ein solches, erstes „Dialog-Seminar“ übergeben. Dieser sah einen Austausch zwischen EHF und Europäischer Kommission zu den Problemen vor, die sich aus den religiös motivierten Sonder- und Ausnahmeregelungen in den EU-Richtlinien ergeben. Die Europäische Kommission lehnte dies ab. Auch die zahlreichen Versuche in den vergangenen vier Monaten, eine Änderung der Position der Europäischen Kommission zu erreichen, blieben ohne Ergebnis. Selbst ein Brief an EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso blieb unbeantwortet.
EHF-Präsident David Pollock kommentierte dies anlässlich des Vorbringens der Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten folgendermaßen: „Die Kommission lehnt ein Treffen zwischen der EHF und ihren Beamten ab, die sich mit Fragen der Nichtdiskriminierung befassen. Nun ist der zuständige Offizielle der Europäischen Union über die Schwierigkeiten informiert. Die unverständliche Ausrede der Kommission lautet, wir würden über Religion und Philosophie sprechen wollen, also über Themengebiete, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission liegen. Natürlich berührt unser Anliegen diese Fragen, aber was wir diskutieren wollen, sind nicht Fragen der Religion (darauf haben wir immer wieder vergeblich hingewiesen), sondern der Menschenrechte, der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung – Themen, die zweifelsohne in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission fallen. Die gleiche, ins Leere führende Argumentation brachte die Kommission bereits im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit einer in Aussicht gestellten Konferenz vor, die letztendlich nicht stattgefunden hat.
„Viel zu lange haben wir die verächtliche Behandlung durch die Kommission hingenommen, die in starkem Kontrast zu ihrer aufgeschlossenen Haltung gegenüber den Kirchen steht. Jahrelang haben wir immer wieder nachgehakt, Jahre, in denen die Kommission regelmäßige Treffen mit den Kirchen organisiert hat, bis sie erst viel später gleiche Treffen mit den nicht-konfessionellen Organisationen ins Leben gerufen hat“, sagte EHF-Präsident David Pollock. „Es war nie unsere Absicht, den Schritt einer öffentlichen Beschwerde zu gehen, aber uns blieb keine andere Wahl. Die momentane Situation ist entweder auf die Inkompetenz der Kommission zurückzuführen oder aber, und das befürchten wir, den Versuch, religiöse Privilegien vor der Überprüfung zu bewahren.“
David Pollock
Kontakt: david.pollock@virgin.net