Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.


Direkt zum Seiteninhalt

Verfassungswidrigkeit: Laufzeitverlängerung der AKWs

Archiv

Verfassungswidrigkeit der Laufzeitverlängerung der AKWs
von Horst Prem

Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen von Goethe nach seiner 1. Begegnung mit Beethoven im Juli 1812:

"Zusammengefasster, energischer, inniger habe ich noch keinen Künstler gesehen ..."

Und Beethoven trägt in sein Konversationsheft von 1820 ein:

"Das moralische Gesetz in uns und der gestirnte Himmel über uns! Kant!!!"

Ich habe den Eindruck, dass die Menschen zu Beginn des 19. Jahrhunderts sich weiter von den Mythen der Kirchen entfernt hatten als wir es heute sind. Es liegt aber auch an der unseligen Verquickung von Obrigkeitsgläubigkeit und Staat, die den Kirchen trotz aller Verfehlungen immer noch eine Bedeutung einräumt, die ihnen schon lange nicht mehr zusteht.

Kirche ist immer gekoppelt mit Obrigkeitsgläubigkeit. Die Verantwortung, die wir aber inzwischen für unsere Welt aufgrund der betriebenen technischen Prozesse übernommen haben, lässt sich mit Obrigkeitsgläubigkeit nicht mehr steuern. Jeder Einzelne muss aus sich heraus tagtäglich Entscheidungen treffen, die er auch selbst verantworten kann. Diese Eigenverantwortlichkeit ist zu stärken und das geht nur über umfassende Information und ein Verständnis des Menschen als Teilhaber und Mitgestalter dieser Welt. Unser Menschenbild hat sich grundlegend gewandelt. Die Verantwortung geht vom Einzelnen aus und nicht von übergeordneten mythischen Instanzen. Diesen Wandel müssen wir akzeptieren, wenn wir in der heutigen Welt zurechtkommen wollen.

Was heißt das nun für unser Thema?

Eine Schlüsselfrage wird die der zukünftigen Energiepolitik sein. Obrigkeitsdenken hat zu einer Industriestruktur geführt, in der heute vier Monopolisten das Sagen haben. Selbst die Politik ist von ihnen abhängig. Gleiches gilt für das Bankenwesen, das uns auch in die nächste Finanz- und Wirtschaftskrise führen wird, wenn nicht politisch gegengesteuert wird. Diejenigen, die begonnen hatten politisch gegenzusteuern, sind in Deutschland aber abgewählt. Soviel zur Ausgangslage.

Der Mensch hat in seiner Kulturgeschichte zunächst Werkzeuge geschaffen, die in unserer heutigen Zeit durch Denkzeuge ergänzt wurden. Diese Denkzeuge sind Voraussetzung für umfassende Information und Informationsverarbeitung, die wiederum Voraussetzung für Entscheidungen des Einzelnen sind. Auch die demokratischen Prinzipien, die in der Vergangenheit, ausgehend von Griechenland, geschaffen wurden, sind Hilfsmittel, Entscheidungen vorzubereiten und mehrheitlich abzusichern. Dabei bestand aber immer noch ein Herrschaftswissen für den gewählten Repräsentanten gegenüber dem Einzelnen. Dieser Wissensvorsprung schmilzt und erst jetzt ist auch eine dezentrale Industiestruktur möglich.

Das natürliche Energieangebot ist dezentral. Die Wandlung von Energie erfolgt dezentral in Häusern; auch Produktionsbetriebe und Verwaltungen sind in Häusern untergebracht, in denen Strom und Wärme benötigt werden. Der Wissensvorsprung durch Herrschaftswissen nimmt ab, das heißt auch das Wissen ist dezentral verteilt. Wenn wir aus der Finanz-, Wirtschafts- und Ressourcenkrise herauskommen wollen, dann sind die dezentralen Strukturen gegenüber den zentralen zu stärken. Das ist Zukunftspolitik.

Kommen wir zum Thema und den relevanten Fragen:

1. Wie sehen die Rahmenbedingungen einer zukünftigen Energiepolitik aus?
2. Wann wurden oder werden die Entscheidungen für diese zukünftige Energiepolitikgetroffen?
3. Wie passt eine Laufzeitverlängerung der AKWs in diesen gesetzlichen Rahmen?
4. Welchen Spielraum hat eine schwarz/gelbe Regierung überhaupt?

Ich bin sicher, dass Sie die Antworten, die ich jetzt gebe, bisher kaum gehört haben. Die Entscheidungen in der Energiepolitik auf nationaler Ebene hängen vor allen Dingen von internationalen Entscheidungen ab. Wir leben in einer Welt und keiner kann Entscheidungen ohne den anderen treffen. Aber das natürliche Energieangebot ist dezentral und der Staat, der seine Industriepolitik nach diesem Prinzip ausrichten wird, wird Vorreiter für die Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Nicht der fiktive Geldwert irgendwelcher Papiere, ich sage bewusst nicht Wertpapiere, ist maßgebend, sondern wie wir mit unseren natürlichen Ressourcen umgehen. Geld ist ein Sekundärwert und hat nachgeordnete Funktionen in der Bezahlung von Leistungen. Schon daraus wird deutlich, dass eine jährliche Eigenkapitalrendite von 25 % nichts mit der Bezahlung von Leistungen zu tun hat, sondern eine fiktive Rendite unabhängig von der Realität ist. Wenn wir die Banken so weiterwirtschaften lassen, dann ist der wirtschaftliche Niedergang vorprogrammiert. Es ist höchste Zeit, ein Insolvenzrecht für Banken einzuführen, denn Banken sind nicht systemrelevant, der Mensch ist systemrelevant. Aber auch er kann sich eliminieren, wenn wir so weiterwirtschaften.

Die Entscheidungen über unsere zukünftige Energiepolitik wurden bereits in der Vergangenheit getroffen. Die nationalen Spielräume sind relativ beschränkt! Nach meiner Einschätzung sind dies die folgenden Entscheidungen:

1. Der Atomwaffensperrvertrag von 5. März 1970 zwischen den USA, der ehemaligen Sowjetunion, China, Frankreich und Großbritannien. Inzwischen haben 184 Länder diese Vereinbarung unterzeichnet. Allerdings fehlen die Atomwaffenmächte Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan.

2. Das Erneuerbare Energiegesetz vom 1.4.2000 der rot/grünen Regierung.

3. Das Atomausstiegsgesetz vom 22.4.2002 der rot/grünen Regierung, dem eine sehr ausgewogene Abwägung der Grundrechte des Einzelnen, der Energiewirtschaft und des Staates zu Grunde liegt.

4. Die gesetzliche Grundlage für den Emissionshandel auf EU-Ebene vom 13.10.2003.

5. Die Einstellung der subventionierten Steinkohleförderung der schwarz/roten Regierung vom 13.10.2007.

6. Der liberalisierte EU-Strom- und Gasmarkt vom 28.12.2009.

An diese Gesetze wird sich auch eine schwarz/gelbe Regierung halten müssen. Dem mit populistischem Getöse angekündigten neuen Energiekonzept wird nicht viel folgen. Dafür ist der Wirtschaftsminister zu blass und der Umweltminister zu unerfahren.

Es ist viel wichtiger, dass die Bevölkerung nun diesen gesetzlichen Rahmen nutzt.

Lassen Sie mich wenige Sätze zur Wichtigkeit des Atomwaffensperrvertrages im Zusammenhang mit unserer Energieversorgung sagen. Die Militärs haben ganz elegant überschüssige Mengen waffenfähigen Urans (ein Atom-U-Boot hat das Zerstörungspotential des Zweiten Weltkrieges an Bord) über die Atomkraftwerke und uranhaltige Munition z. B. im Jugoslawienkrieg entsorgt; auch für manche Soldaten mit fatalen Folgen. Das ungelöste Endlagerproblem ist damit an die Staaten zurückdelegiert. Für die Endlagerung gibt es weltweit keine Lösung. Es hat auch noch nie eine Generation gegeben, die nachfolgenden Generationen solche Bürden auferlegt hat. Jetzt, da das überschüssige waffenfähige Uran weniger wird, muss in den Regionen indigener Völker der Uranbergbau intensiviert werden. Die CO2 Belastungen durch diesen Bergbau bis hin zu den riesigen Wassermengen, um das Uranerz auszuschwemmen, und die Beseitigung der Uranschlamm-Seen, aber auch das Anreichern und wieder Abreichern waffenfähigen Urans wird bei den Energiebilanzen der AKWs nicht mitbetrachtet. Auch diese unredlichen Methoden müssen beendet werden.

Wir leben in einer Welt. Reiner Kümmel (1) schreibt in seinem Büchlein "Energie und Kreativität": Ein extraterrestrischer Beobachter, der seit 3 Mrd. Jahren die Entwicklung des Lebens auf der Erde und den Aufbau des ökonomischen Produktionsapparates verfolgt, kann nur einen von außen in das System eingespeisten, physisch messbaren Produktionsfaktor registrieren: Energie. Energie ist der Produktionsfaktor.

"In den ökonomischen Theorien bleibt er aber unberücksichtigt; es werden Arbeit, Kapital und Boden berücksichtigt wie vor 150 Jahren! Wen wundert es noch, dass wir in eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise geschliddert sind. Eine Ökonomie für den Menschen sieht anders aus. Darüber hinaus berücksichtigen wir viel zu wenig, dass der Mensch in der Entwicklung der Erde umgerechnet auf 24 Stunden eines Tages erst 2 Minuten vor Mitternacht auftaucht. Diese Erkenntnis sollte uns etwas bescheidener und vielleicht auch etwas rücksichtsvoller gegenüber allem anderen Leben auf der Erde machen.

Eine gerechte Verteilung der Ressourcen wird es nur geben, wenn wir Ressourcen nutzen, die dezentral allen Menschen zugänglich sind. Sonnenenergie erfüllt diese Forderung und ist eine Strahlungsenergie aus Fusionsprozessen auf der Sonne. Glücklicherweise ist die Entfernung der Erde zur Sonne genau so gewählt, dass wir innerhalb des schmalen Bereiches sind, ein lebensfähiges Klima auf der Erde zu haben. Oder umgekehrt, das Leben hat sich eben so entwickelt, dass es genau zu diesem schmalen Korridor passt. Aber wir tun alles, um diesen schmalen Korridor zu verlassen. Wenn wir voll auf die Fusionsenergie der Sonne setzen, wird es auch nach und nach zu einer gerechteren Verteilung von Wirtschaftsgütern kommen. Die oben erwähnten gesetzlichen Flankierungen auf nationaler und internationaler Ebene sind aber auch Vorbedingung für eine ausgewogene Wirtschaftsordnung gleichberechtiger Lebewesen auf diesem Planeten. Dies läuft natürlich den Wirtschaftsinteressen der Großbanken und der Energiekonzerne entgegen. Hier ist ein ganzes Bündel von Problemen angesprochen. Ich bleibe nun mal bei der Laufzeitverlängerung der AKWs und der Frage, inwiefern diese politische Diskussion überhaupt verfassungsgemäß ist.

Offensichtlich gibt es drei Parteien in der Bundesrepublik, die die Laufzeitverlängerung der AKWs als Alleinstellungsmerkmal gewählt haben. Diese Parteien setzen sich darüber hinweg, dass sich seit Beginn der friedlichen Nutzung der Atomkraft vor 50 Jahren das GG geändert hat (2). Diese Tatsache hat die Deutsche Umwelthilfe auf den Plan gerufen und sie hat von Cornelia Ziehm ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das den Titel trägt: "Ohne Endlager keine Laufzeitverlängerung - zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Laufzeitverlängerung" (3). Darin heißt es:

Bis zur Atomgesetznovelle von 2002 war es ausdrücklich Zweck des Atomgesetzes, die Nutzung der Atomenergie in der Bundesrepublik zu fördern. Der Staat hat mit der Förderung der Nutzung der Atomenergie und der Genehmigung von Atomkraftwerken eine eigene Mitverantwortung für die dadurch eröffneten Gefährdungen übernommen. Diese muss er entsprechend wahrnehmen. Tatsächlich hat der Staat jedoch weder vor oder zumindest zeitgleich mit der Zulassung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik eine Endlagerung auch hochradioaktiver Abfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sichergestellt. Noch hat er aus der jahrzehntelang fehlenden Endlagerperspektive für hochradioaktive Abfälle vor 1998 Konsequenzen für den Betrieb der Atomkraftwerke gezogen. Die Problematik der ungelösten Entsorgung wurde vielmehr bis zu diesem Zeitpunkt systematisch verdrängt und verschoben. Ebenso systematisch wurden dementsprechend die aus Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 20a GG und § 9a Abs. 3 AtG folgenden rechtlichen Bedingungen für den Betrieb der Atomkraftwerke ignoriert.

Ich zitiere nun die entsprechenden Abschnitte aus dem GG:

Art. 2 Abs. 2 GG:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art.14 Abs. 1 GG:
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.

Art. 20 a GG:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Zitat aus dem Gutachten:
Das Atomgesetz (AtG) normiert eine Entsorgungsvorsorgepflicht im Hinblick auf die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wer Anlagen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, errichtet oder betreibt, hat nach § 9a Abs. 1 AtG dafür zu sorgen, dass anfallende radioaktive Reststoffe als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden (direkte Endlagerung). Die Betreiber von Atomkraftwerken haben zur Erfüllung dieser Pflicht nachzuweisen, dass sie ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis, § 9a Abs. 1a S. 1 AtG). Gemäß § 9a Abs. 1B S. 1 AtG ist für die geordnete Beseitigung durch die Atomkraftwerksbetreiber nachzuweisen, dass der sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe in Zwischenlagern bis zu deren Ablieferung an eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle gewährleistet ist. Der Nachweis für die Beseitigung bestrahlter Kernbrennstoffe wird durch realistische Planungen über ausreichende, bedarfsgerecht zur Verfügung stehende Zwischenlagermöglichkeiten erbracht (§ 9a Abs. 1b S. 2 AtG).

Und in §9a Abs. 3 AtG heißt es:
(3) Die Länder haben Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle, der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Sie können sich zur Erfüllung ihre Pflichten Dritter bedienen. Der Bund kann zur Erfüllung seiner Pflicht die Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnissen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, wenn sie Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben bieten; der Dritte untersteht der Aufsicht des Bundes. Der Dritte nach Satz 3 kann für die Benutzung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung anstelle von Kosten ein Entgelt erheben. Soweit die Aufgabenwahrnehmung nach Satz 3 übertragen wird, gelten die nach § 21b erhobenen Beiträge, die nach der auf Grund des § 21b Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung erhobenen Vorausleistungen sowie die von den Landessammelstellen nach § 21a Abs. 2 Satz 9 abgeführten Beträge als Leistungen, die dem Dritten gegenüber erbracht worden sind. Eine Verantwortlichkeit des Bundes für Amtspflichtverletzungen anstelle des Dritten nach Satz 3 besteht nicht; zur Deckung von Schäden aus Amtspflichtverletzungen hat der Dritte eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. § 25 bleibt unberührt. Soweit die Aufgabenwahrnehmung vom Bund auf den Dritten nach Satz 3 übertragen wird, stellt der Bund diesen von Schadensersatzverpflichtungen nach § 25 bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro frei. Über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die von dem Dritten nach Satz 3 erlassen worden sind, entscheidet die Aufsichtsbehörde.

Zitat aus dem Gutachten:
Eine Laufzeitverlängerung wäre auf Grund der auch in absehbarer Zukunft ungelösten Entsorgungsfrage rechts- und verfassungswidrig. Sie stünde in Widerspruch zur Nichterfüllung der staatlichen Pflichten aus Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 20a GG und § 9a Abs. 3 AtG.

Sollte die schwarz/gelbe Regierung tatsächlich eine Laufzeitverlängerung für AKWs beschließen, dann bin ich sicher, dass das BVerfG diese Gesetzesänderung im Rahmen einer Normenkontrollklage aufheben würde. Wieviele Entscheidungen dieser Regierung muss das BVerfG auf dem Klagewege denn noch einsammeln?

Insbesondere Indianer, Aborigines, aber auch Eskimos haben den Uranbergbau mit ihrem Leben bezahlt. Aber nicht nur die Urangewinnung ist lebensverachtend, auch die Rückstände aus der Energiewandlung sind für künftige Generationen eine lebensbedrohende Bürde.

Es sind Rahmenbedingungen für eine dezentrale Energieversorgung geschaffen worden. Wir müssen diese Chancen von unten her nutzen.

Es müssen aber auch von oben her die Rahmenbedingengen verbessert werden, z. B. durch eine Gesetz (4) über den Vorrang für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas mit 96 % CH4-Anteil in die existierende Gasnetzinfrastruktur. Der heutige Zustand aufgrund des EEG für Stromnetze führt dazu, dass Bauern, aber auch kommunale Betreiber von Biogasanlagen das Biogas verstromen und die Wärme der Umwelt übergeben. Dieser Zustand ist nur zu überwinden durch eine Ergänzung des EEG für Stromnetze durch ein EEG für Gasnetze, in dem Vorrang für Gas aus regenerativen Quellen festgelegt wird. Nur dann wird die Möglichkeit eröffnet, in den individuellen Haushalten die regenerative Energie in BHKWs (Blockheizkraftwerken) zu wandeln. Dem Bürger wird so die Möglichkeit gegeben, das Strom- und Wärmegeschäft eigenverantwortlich zu gestalten und eine vom Wirkungsgrad (über 90 %) und der Umweltbelastung wesentlich verbesserte Energieversorgung zu schaffen. So sind die Stoffkreisläufe effektiv zu schließen. Die Bevölkerung wirkt mit, wenn sie das Stromgeschäft selber gestalten kann. So erreichen wir diese dezentrale Energieversorgung schneller als gedacht, wie die Erfahrungen mit dem EEG für Stromnetze gezeigt haben. Darüber hinaus sind alle "passiven" Verfahren zur Strom- und Wärmewandlung wie Photovoltaik, Solarthermie oder Windkraft, aber auch Wärmedämmung der Häuser zu nutzen. Eine derartige Energieversorgung ist Voraussetzung für unser Überleben in einer zukunftsfähigen Welt. Wir dürfen uns aber nicht durch eine politische Diskussion um Laufzeitverlängerung zentraler AKWs mit 30 % Wirkungsgrad, die obendrein noch verfassungswidrig ist, vom Ziel einer viel sicheren, dezentralen Energieversorgung mit dreimal höherem Wirkungsgrad abbringen lassen.

Ottobrunn, 19. August 2010

(1) Reiner Kümmel, Energie und Kreativität, B.G. Teubner Verlagsgesellschaft, Stuttgart Leipzig, 1998
(2) Horst Prem, Umweltschutz ins Grundgesetz, Brief des Präsidenten der Deutschen Unitarier an den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages, München, 16.8.1985, siehe auch unitarische blätter, Heft 2, 1986.
(3) Cornelia Ziehm, Ohne Endlager keine Laufzeitverlängerung - zur Rechts- und Verfassungswidrigkeit der Laufzeitverlängerung, Deutsche Umwelthilfe, Januar 2010.
(4) Bundestagsdrucksache 16/11645, vom 21.01.2009

Homepage | Aktuelles | Organisation | Mitgliedsverbände | Pressedienst | Literatur | Bildung | Archiv | Impressum | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü